Der 18-Jährige und eine 17-jährige Freundin stiegen laut der Anklage im Juni nach Schulschluss zusammen über ein gekipptes Fenster in die Hohenemser Schule ein. Im Gebäude bedienten sie sich dann an einem Kühlschrank, entwendeten und tranken Bier und Wein. Anschließend übernachteten die beiden im Turnsaal – wo sie am nächsten Morgen vom Schulwart entdeckt und verscheucht wurden.
Statt dann aber direkt das Schulgebäude zu verlassen, legten die beiden laut der Anklage noch einen Zwischenstopp ein: Im Flur in der Nähe eines Notausgangs verbrachten sie ein Schäferstündchen. Das wurde ihnen aber zum Verhängnis, denn sie wurden von einer Lehrerin erwischt.
Bewährung und Geldstrafe von 600 Euro
Am Dienstag musste sich der 18-Jährige vor dem Richter verantworten. Bei dem Prozess ging es nur um ihn – das Mädchen war nur als Zeugin geladen und kam ohne Verurteilung davon. Bei ihr hat man sich auf eine Diversion geeinigt. Dem jungen Mann wurde Einbruchsdiebstahl sowie das Vergehen der „sexuellen Belästigung und öffentlich geschlechtlichen Handlung“ vorgeworfen – dieses Delikt deshalb, weil durch die öffentliche Handlung die Lehrerin als Augenzeugin sexuell belästigt wurde. Der 18-Jährige bekannte sich in allen Anklagepunkten schuldig und zeigte auch Reue.
Verurteilt wurde er schlussendlich zu einer Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es war nicht das erste Mal, dass der 18-Jährige in Konflikt mit dem Gesetz kam. Er hat bereits mehrere Vorstrafen – unter anderem wegen Diebstahls und Sachbeschädigung.