Stadttunnel Feldkirch
Land Vorarlberg
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Verkehr

Stadttunnel Feldkirch nimmt letzte juristische Hürde

Der Stadttunnel Feldkirch hat jetzt auch die letzte juristische Hürde genommen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Beschwerde einer Bürgerinitiative abgewiesen. Das Megaprojekt kostet 270 Millionen Euro.

Bereits im Sommer 2019, mit der Bestätigung des positiven UVP-Bescheides durch das Bundesverwaltungsgericht, lag nach Angaben der Landespressestelle eine rechtskräftige Baubewilligung für den Stadttunnel Feldkirch vor. Der „ordentliche Rechtsweg“ war damit abgeschlossen und die Landesregierung gab grünes Licht für den Start der vorbereitenden Maßnahmen zum Bau des Feldkircher Entlastungsprojekts.

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Auf dem Gelände des Landesbauhofs Frastanz-Felsenau folgt auf den Bau einer Lärmschutzwand die Baustelleneinrichtung für den Haupttunnel des Feldkircher Stadttunnels
Medienzoo / Land Vorarlberg
Auf dem Gelände des Landesbauhofs Frastanz-Felsenau folgt auf den Bau einer Lärmschutzwand die Baustelleneinrichtung für den Haupttunnel des Feldkircher Stadttunnels
Auch an der Radwegverbindung Feldkirch-Frastanz wird in der Felsenau im neuen Jahr weitergebaut
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Auch an der Radwegverbindung Feldkirch-Frastanz wird in der Felsenau im neuen Jahr weitergebaut
So wird das Portal Felsenau des Stadttunnels Feldkirch aussehen.
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So soll das Portal Felsenau des Stadttunnels Feldkirch schlußendlich aussehen.

Projektgegner gingen „außerordentlichen Rechtsweg“

Die Projektgegner beschritten allerdings noch den sogenannten „außerordentlichen Rechtsweg“. Mit Eingaben vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) sowie dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sollte ein Antrag auf „aufschiebende Wirkung“ erwirkt werden, gleichbedeutend mit einem Baustopp bis zur Entscheidung. Der Verfassungsgerichtshof hatte damals binnen weniger Wochen sowohl die „aufschiebende Wirkung“ als auch die Beeinspruchung selbst zurückgewiesen. Der VwGH wies zwar die „aufschiebende Wirkung“ ebenfalls zurück, entschied jedoch nicht in der Sache selbst. Nun liegt das schriftliche Urteil vor: Der VwGH hat den Revisionsantrag abgewiesen.

„Es ist erfreulich, dass mit dem heutigen Tag der außerordentliche Rechtsweg abgeschlossen ist und der Bau des Haupttunnels in Angriff genommen werden kann“, sagt Landesrat Marco Tittler (ÖVP). Die Planungen dafür laufen bereits seit längerem auf Hochtouren. Nach derzeitigem Projektzeitplan ist mit einer Ausschreibung der Bauarbeiten für den Haupttunnel binnen eines Jahres zu rechnen. Anvisierter Baubeginn für den Haupttunnel ist Ende 2023/Anfang 2024.

Ebenso groß ist die Erleichterung in Feldkirch. Bürgermeister Wolfgang Matt (ÖVP): „Endlich ist auch diese letzte Hürde genommen. Die für die Feldkircherinnen und Feldkircher so wichtige Verkehrsentlastung rückt damit ein gutes Stück näher. Das ist ein Freudentag für Feldkirch!“

Stadttunnel Feldkirch
Das Projekt umfasst vier Tunneläste mit einer Gesamtlänge von knapp vier Kilometern. Ein unterirdischer Kreisverkehr verbindet die vier Äste.

Projekt soll in zwei Phasen realisiert werden

Das Projekt soll in zwei Phasen realisiert werden. Im Baulos 1 werden Tunneläste und Portale in der Felsenau und Tisis, sowie der unterirdische Kreisverkehr gebaut. Im Baulos 2 folgt dann der Tunnelast mit dem Portal Tosters. „Aktuell sind wir dabei, den Erkundungsstollen Altstadt zu bauen. Da werden im Laufe dieser Woche die ersten Sprengarbeiten losgehen“, erklärt Gerhard Schnitzer von der Abteilung Straßenbau des Landes.

Die Lärmschutzwand beim Schulzentrum steht bereits, wie auch jene entlang des Blödlebachs in Frastanz. Auf Hochtouren wird auch am Radweg gebaut. Ab 2023 können die Fahrradfahrer kreuzungsfrei an der Ill entlang fahren.

An der Umfahrung oder Untertunnelung von Feldkirch wird seit knapp 30 Jahren geplant. Im Jahre 2030 soll der Tunnel fertiggestellt und befahrbar sein.