Am Dienstag stellten die Klubobleute Roland Frühstück (ÖVP) und Daniel Zadra (Grüne) die Eckpunkte des Antrags vor, den die beiden Parteien im Rechtsausschuss einbringen. Die Regelungen würden zum Teil deutlich über die Vorgaben des Bundes hinausgehen, betonten sie in einer gemeinsamen Aussendung.
Als eine der wichtigsten Neuerungen nannten die zwei Klubobleute die Angabe aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Landesparteien im Rechenschaftsbericht. Zudem werden alle Einnahmen aus Spenden, Inseraten und Sponsorings der Landesparteien, ihrer Gliederungen und nahestehenden Organisationen sowie allfälliger Beteiligungsunternehmen im Rechenschaftsbericht und auf der Homepage der Landesparteien veröffentlicht.
Wahlkampf nur noch drei Wochen lang
Bei Landtagswahlen wird es künftig eine Beschränkung des Wahlwerbezeitraums auf drei anstatt wie bisher vier Wochen geben. Das betreffe insbesondere Plakatwerbung, Inserate, Werbeeinschaltungen und Postwurfsendungen. In Sachen mobile Wahlplakate wird eine Obergrenze von 300 eingezogen, höchstens 50 davon dürfen Großplakate sein.
Die Wahlwerbekosten werden grundsätzlich mit 2,50 Euro pro Wahlberechtigtem begrenzt. Für Wahlwerbung, die auf einen einzelnen Kandidaten abgestimmt ist, dürfen zusätzlich 0,35 Euro pro Wahlberechtigtem ausgegeben werden. Spätestens vier Monate nach dem Wahltag muss ein Wahlwerbungsbericht vorliegen.
Die Novellierung des Parteienförderungsgesetzes beinhaltet aber auch neue Kontrollrechte für den Landesrechnungshof. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben kann die Parteienförderung zurückgefordert werden.
Positive Reaktionen der Opposition
„Unsere Vorschläge sind von den Oppositionsparteien grundsätzlich positiv aufgenommen worden, und eine breite Zustimmung scheint jedenfalls möglich zu sein“, so Zadra und Frühstück. Dass sie mit ihrer Einschätzung richtig lagen, untermauerten wenig später erste Reaktionen von NEOS und SPÖ. „Grundsätzlich bewerten wir den vorliegenden Vorschlag positiv“, sagte NEOS-Klubchefin Sabine Scheffknecht.
Abstriche machte sie allerdings bei der Wahlkampfkostenobergrenze („wollten zwei Euro“) und bei den Kontrollrechten des Landesrechnungshofs, die Scheffknecht nicht weit genug gehen. Manuela Auer (SPÖ) sah in dem Entwurf „einen wichtigen Fortschritt“. Abgeschlossen sei der Prozess aber nicht. Man müsse weiterhin wachsam sein und genau darauf achten, wo es weitere Verbesserungen brauche, so Auer.