Schüler in der Klasse
Kzenon – stock.adobe.com
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Coronavirus

Neue Cov-Regeln in den Schulen

Der Montag bringt nicht nur geänderte Vorgaben für Klassenschließungen bei mehreren Infektionsfällen und die Rückkehr der Präsenzpflicht. Vielmehr wird in der am Freitag veröffentlichten Verordnung auch die Maskenpflicht an den Schulen weiter gelockert.

Ein Mund-Nasen-Schutz bzw. eíne FFP2-Maske (in der Oberstufe) müssen dann nur noch außerhalb der eigenen Klasse bzw. Gruppenräume getragen werden. Bis vor zwei Wochen galt an den Schulen angesichts der hohen Infektionszahlen eine durchgängige Maskenpflicht. Seit 14. Februar müssen Volksschulkinder die Maske nur noch abseits ihres Sitzplatzes tragen, seit dieser Woche gilt diese Vorgabe an allen Schulen. Mit nächster Woche wird hier nun weiter gelockert. Der Testrythmus – drei Tests pro Woche, davon zwei aussagekräftigere PCR-Tests – bleibt.

Lehrerinnen und Lehrer, aber auch nun wieder zugelassene externe Personen (Personal von Sportvereinen, Lese-Omas) müssen während des Aufenthalts im Schulgebäude grundsätzlich durchgängig eine FFP2-Maske tragen, zusätzlich gilt die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Ab 5. März gilt dann auch für geimpfte und genesene Lehrerinnen und Lehrer und andere Personen nur noch in allgemeinen Teilen des Schulgebäudes eine Maskenpflicht.

Fernbleiben vom Unterricht wird erschwert

Gleichzeitig wird das Fernbleiben vom Unterricht erschwert, ab Montag gilt wieder die seit Ende November ausgesetzte Präsenzpflicht an den Schulen. Zuletzt reichte eine Entschuldigung der Eltern, wenn Schülerinnen und Schüler aus „mit der Covid-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen“ nicht am Unterricht teilnehmen wollten oder konnten.

Nun müssen Schülerinnen und Schüler, die etwa selbst einer Risikogruppe angehören oder mit jemandem aus der Risikogruppe den Haushalt teilen, für das Fernbleiben wieder ein ärztliches Attest vorlegen.

Klassenschließungen wieder Sache der Gesundheitsbehörde

Änderungen gibt es auch punkto Klassenschließungen: Ab Montag fällt die Regel, dass bei einem Infektionsfall in der Klasse normal (ohne das infizierte Kind) weiter unterrichtet und ab dem zweiten CoV-Fall innerhalb von drei Tagen Fernunterricht (für fünf Tage) angeordnet wird. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt dann wieder bei der jeweiligen Gesundheitsbehörde des Bundeslandes.

Änderungen bei Risikobewertung

Und auch bei der Risikobewertung sieht die Verordnung Änderungen vor: Die von der CoV-Kommission bisher wöchentlich festgelegten Risikostufen für den Schulbetrieb, die in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen und Auslastung der Intensivstationen bestimmte Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen haben, werden gestrichen.

Diese seien in der aktuellen Phase der Pandemie kein taugliches Mittel mehr, wird im Bildungsministerium gegenüber der APA begründet. Die CoV-Kommission werde das Ministerium aber sehr wohl weiterhin bei den „einzelnen Schritten zurück zur Normalität in den Schulen“ beraten, allerdings anlassbezogen und nicht durch eine fixe wöchentliche Risikoeinstufung.