Landesgericht Feldkirch Tafel außen
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Chronik

Tod eines Lehrlings: Vier Monate Haft auf Bewährung

Am Landesgericht Feldkirch haben sich am Donnerstag zwei Männer wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie im Jahr 2017 als Bauverantwortliche für den Tod eines Maurerlehrlings verantwortlich waren. Beide wurden zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Herbst 2017 war das Bauunternehmen mit der Sanierung einer 60 Jahre alten Brücke in Gargellen beauftragt. Der 18-jährige Arbeiter hielt sich am Nachmittag des 19. Oktobers 2017 während der Arbeiten unter der Brücke auf, als sich das vier Tonnen schwere Brückenwiderlager aus Beton löste und den Mann mitriss. Er wurde von den Erdmassen bis zur Hüfte verschüttet. Der 18-Jährige erlag noch am selben Tag im Spital seinen Verletzungen.

Schuldsprüche nach tödlichem Arbeitsunfall

Am Landesgericht Feldkirch sind am Donnerstag zwei Männer wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Der Richter hat es als erwiesen angesehen, dass die beiden für den Tod eines Maurer-Lehrlings vor fast fünf Jahren in Gargellen mitverantwortlich sind. Das nicht rechtskräftige Urteil: vier Monate Haft auf Bewährung.

Laut Staatsanwaltschaft eine „Husch-Pfusch-Aktion“

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatten der 46-jährige Inhaber der Baufirma sowie der für Statik und die Lehrlingsausbildung verantwortliche 60-jährige Baumeister keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle ergriffen, wodurch es erst zu dem Unfall kommen konnte. Die Anklage sprach von einer „Husch-Pfusch-Aktion“. Die Angeklagten hätten den desolaten Zustand des Bauwerks erkennen müssen, als sie dieses wenige Tage vor Beginn der Arbeiten besichtigten, zumal das auch bereits von Gutachtern festgestellt worden sei.

Beide Angeklagten erklärten sich am Donnerstag nicht schuldig. Er habe seinem Polier Sicherheitsanweisungen erteilt und sei davon ausgegangen, dass dieser das auch an den Lehrling weitergebe, so der Inhaber. Warum sich der 18-Jährige trotz laufender Baggerarbeiten unter der dreieinhalb Meter langen Brücke aufhielt, blieb unklar. Der Baumeister belastete den Baggerfahrer vor Gericht schwer. Dieser habe das Brückenfundament untergraben, ohne den Auftrag dazu gehabt zu haben. Der Baggerfahrer war bereits in einem früheren Verfahren freigesprochen worden.

Brücke tödlicher Unfall in Gargellen
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Hier passierte der tödliche Arbeitsunfall

Geldstrafe für Bauunternehmen

Das Gericht sah die Verantwortung für den Unfall aber bei den beiden Angeklagten. Sie hätten sich mehr um die Sicherheit auf der Baustelle kümmern müssen, vor allem weil keiner von ihnen vorher jemals eine Brücke saniert habe, so die Begründung. Keiner habe den Tod des jungen Mannes gewollt, aber der Unfall wäre zu verhindern gewesen, erklärte der Richter. Die Männer wurden jeweils zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Unternehmer muss zudem unbedingt eine Geldstrafe von rund 4.000 Euro bezahlen, der Baumeister rund 6.000 Euro. Die Verteidiger kündigten an, das Urteil bekämpfen zu wollen, es ist damit nicht rechtskräftig.