Während sich geschiedene Paare beim Eigentum oft noch gütlich einigen können, wird der Streit um die Kinder immer vehementer und verbissener geführt. Das bestätigt Birgitt Breinbauer, die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer: „Es ist tatsächlich so, dass die Streitigkeiten um die Kinder oft die hochstrittigsten sind, weil es Eltern gibt, die sich da nicht einig werden.“
Die Leiden der Scheidungskinder
Ein Kindesentführung im Zuge eines Scheidungsverfahren ist für alle dramatisch und wird auch beim betroffenen Kind ein Leben lang Spuren hinterlassen. Derartig krasse Fälle sind in Vorarlberg selten. Da aber jede zweite Ehe geschieden wird, gibt es auch viele betroffene Kinder – und gerade sie werden in unerbittlichen Scheidungsverfahren zum emotionalen Spielball der streitenden Eltern.
Verhaltensänderungen keine Seltenheit
Beim Verein „Rainbows“ in Bregenz erhalten diese Kinder Unterstützung. Hier weiß man, dass die Leidtragenden der Trennung die Kinder sind. „Sie leiden schon sehr stark darunter, das geht dann meistens einher mit einer Verhaltensveränderung wie zum Beispiel einem aggressiveren Verhalten“, erklärt Jaqueline Oberauer, die Leiterin des Vereins „Rainbows“.
Rechtsanwältin Breinbauer stellt fest, dass sich die gemeinsame Obsorge seit ihrer Einführung 2013 bewährt hat. Wild gestritten wird nun eher, wo der Hauptbetreuungsort ist und mitunter über jeden einzelnen kleinen Termin.
Kinder bekommen auch ein Mitspracherecht
Mittlerweile wird verstärkt darauf geachtet, dass Kinder auch ein Mitspracherecht haben. „Früher hat man die Kinder nicht so einbezogen, jetzt ist das ein wichtiger Punkt und auch für die Zukunft ist es sehr wichtig“, meint Oberauer.
Mittlerweile wird generell viel mehr auf das Kindeswohl geschaut, auch vor Gericht. Bei einem Scheidungsverfahren sind oft ein Dutzend Experten geladen, von der Familiengerichtshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe über Psychologen bis hin zum Sozialarbeiter. Breinbauer stellt zudem fest, dass mehr über die Kinder gestritten wird, seit Männer ihre Vaterrolle verstärkt wahrnehmen.