Frontansicht des Landesgerichts Feldkirch.
Dietmar Mathis
Dietmar Mathis
Chronik

Geldstrafe für 48-Jährigen wegen Nötigung

Am Landesgericht Feldkirch ist am Mittwoch ein 48-jähriger Mann verurteilt worden, weil er seine siebenjährige Tochter der Mutter aus den Armen reißen wollte. Das Gericht hat den Mann zu einer teilbedingten Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagt war der Mann, weil er auf dem Schulweg seiner siebenjährigen Tochter und ihrer Mutter aufgelauert hat. Aus Angst vor dem 48-Jährigen haben Mutter und Tochter aber sofort umgedreht und sind zur Wohnung zurückgelaufen. Dort hat der Arbeitslose seine Tochter an der Schultasche gepackt und wollte sie wegzerren. Die Mutter konnte sie aber in die Wohnung retten und die Polizei rufen.

Keine Kindesentziehung, aber Nötigung

Vor Gericht sagt der Angeklagte, er wollte nur wieder einmal mit seiner Tochter reden. Der Streit um das Sorgerecht ziehe sich schon seit der Geburt der Tochter mit unzähligen Verhandlungen vor dem Familiengericht hin.

Das Gericht kam am Mittwoch zum Schluss, dass es keine Kindesentziehung war, sehr wohl aber Nötigung und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 720 Euro. Der Verurteilte hat sofort angekündigt, das Urteil zu bekämpfen. Er sei unschuldig und habe seiner Tochter keine Gewalt angetan.