Am vergangenen Wochenende gab es gleich mehrere Skiunfälle, bei denen sich Beteiligte bzw. Verursacher einfach von der Unfallstelle entfernt haben, ohne den Verletzten zu helfen oder ihre Daten anzugeben. In rund einem Viertel aller Skiunfälle sei das im Schnitt der Fall, so die Landespolizei.
Verletzte liegenlassen ist strafbar
Wer eine verletzte Person einfach liegen lässt und weiter fährt, macht sich strafbar – „wegen im Stichlassen eines Verletzten“, sagt Polizei-Pressesprecher Horst Spitzhofer. Die Ausforschung der Unfallverursacher ist auf der Piste besonders schwierig: „Es ist nicht unmöglich, aber es ist jedenfalls schwerer, als bei einem Verkehrsunfall auf der Straße. Darum ist die Polizei sehr auf Zeugenaussagen angewiesen.“
Sikunfälle mit Fahrerflucht
Wer sich nach einem Zusammenstoß auf der Piste einfach entfernt, ohne zu helfen oder seine Daten anzugeben, macht sich strafbar. Allein seit dem Wochenende hat die Polizei fünfmal öffentlich Unfallverursacher und Zeugen gesucht.
Empfindliche Strafen drohen
Doch Fahrerflucht auf der Skipiste ist kein Kavaliersdelikt. Wird ein Unfallbeteiligter, der sich davon gemacht hat, doch gestellt, drohen je nach Verletzungsgrad bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder empfindliche Geldstrafen. Weil es immer wieder auch vorkommt, dass Verletzungen erst einige Zeit nach dem Unfall bemerkt werden, sollte man nach einer Kollision grundsätzlich erst einmal die persönlichen Daten austauschen und sich gegenseitig ausweisen.