Desinfektionsmittel und Schreibblock mit Kugelschreiber auf Tisch vor Corona-Impfung
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Coronavirus

Ansuchen um Impfbefreiung ab Montag

Ab 14. Februar kann online um die Ausstellung einer ärztlichen Bestätigung über einen Ausnahmegrund von der gesetzlichen Impfpflicht angesucht werden. Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) ersucht darum, in erster Linie dieses Onlineformular zu verwenden. Das Ansuchen ist aber auch per Post möglich.

Das Onlineformular für das Ansuchen um die Ausstellung einer ärztlichen Bestätigung über das Vorliegen eines Ausnahmegrundes von der gesetzlichen Impfpflicht ist unter www.vorarlberg.at/impfbefreiung abrufbar.

Ansuchen um Impfbefreiung ab Montag

Ab 14. Februar kann online um die Ausstellung einer ärztlichen Bestätigung über einen Ausnahmegrund von der gesetzlichen Impfpflicht angesucht werden. Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) ersucht darum, in erster Linie dieses Onlineformular zu verwenden. Das Ansuchen ist aber auch per Post möglich.

Für das Ansuchen auf postalischem Weg ist das ausgedruckte, ausgefüllte Formular samt Identitätsnachweis und Kopien (keine Originale!) der ärztlichen Befunde an folgende Adresse zu richten:

Epidemieärztlicher Dienst Vorarlberg
Postfach 0406
6900 Bregenz

Es sei wichtig, die Hinweise in den Formularen unbedingt zu beachten, teilt die Landesregierung mit. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass unvollständige Ansuchen nicht bearbeitet werden. Die Übermittlung gefälschter Dokumente kann unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, so die Landespressestelle in einer Aussendung am Sonntag.