Die erste Etappe bei den Öffnungsschritten war am 5. Februar erfolgt, die zweite tritt am Samstag in Kraft. Die entsprechende Verordnung dazu veröffentlichte das Gesundheitsministerium am Freitagnachmittag. Demnach fällt im Handel die 2-G-Pflicht weg, dann müssen lediglich FFP2-Masken getragen werden. Mehr dazu auch unter „2-G-Pflicht im Handel gefallen“ (news.ORF.at, 12.02.2022)
Dasselbe gilt dann auch in Kultureinrichtungen wie Museen, Kunsthallen und Bibliotheken. Für körpernahe Dienstleistungen gilt ab Samstag nun 3-G und zusätzlich FFP2-Pflicht.
Keine Personenobergrenze mehr bei Veranstaltungen
Auch bei Veranstaltungen gelten ab Samstag Lockerungen. Die FFP2-Pflicht bleibt sowohl drinnen, als auch im Freien bestehen. Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze ab 51 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt – eine Personenobergrenze gibt es aber nicht.
Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt diese Einschränkung nicht, es gibt ebenfalls keine Personenobergrenze. Die Registrierung bei Veranstaltungen entfällt, bleibt aber dort, wo Masken nicht getragen werden, wie in der Gastronomie.
Die Besucherobergrenzen bei Alters- und Pflegeheimen entfallen ab Samstag, alle anderen Regelungen bleiben für diesen Bereich gleich. Manche dieser Einrichtungen haben allerdings ihre eigenen, strengeren Regeln getroffen.