Qamar Abbas
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Chronik

Qamar Abbas wieder in Vorarlberg

Der 2018 unrechtmäßig abgeschobene Gastronomielehrling Qamar Abbas ist nach Vorarlberg zurückgekehrt. Am Freitag wurde ihm offiziell sein Aufenthaltstitel überreicht, der ihn auch zum Arbeiten berechtigt, sagte Stefan Harg als Anwalt des Pakistanis gegenüber der APA. Im ORF-Interview sagt er, dass er sei froh sei, wieder hier zu sein.

Der Fall von Qamar Abbas sorgte über Vorarlberg hinaus für Aufsehen, da der Asylwerber als gut integriert galt und zum Zeitpunkt der Abschiebung in einer Pizzeria in Lustenau als Lehrling arbeitete. Er konnte ein Sprachzertifikat der Stufe B1 vorweisen und rund 1.000 Unterstützungsschreiben, eine Beschäftigungsbewilligung sowie einen erfolgreichen Abschluss des ersten Lehrjahrs. „Wenn man ihn nicht abgeschoben hätte, hätte er die Lehre mittlerweile abgeschlossen“, bedauerte der Rechtsanwalt.

Verwaltungsgerichtshof: Abschiebung rechtswidrig

Abbas war 2012 illegal nach Österreich gekommen und hatte einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Er erhielt jedoch keinen positiven Asylbescheid. Wenige Tage bevor er im Oktober 2018 außer Landes gebracht wurde, hatte das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid für seine Abschiebung aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehoben. Die Abschiebung wurde letztlich nach einer kurzfristig angesetzten Anhörung Abbas vollzogen. Im Februar 2020 erkannte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Abschiebung als rechtswidrig. Der Bescheid über die Verweigerung eines Aufenthaltstitels und der Erlass einer Rückkehrentscheidung wurden im Juli 2021 im Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Linz aufgehoben. Das Verfahren um den Aufenthaltstitel ging neu an den Start und endete im Herbst vergangenen Jahres positiv für Abbas.

Nach Angaben des ehemaligen Vorarlberger ÖGB-Vorsitzenden Norbert Loacker, der sich stark in den Fall einbrachte, erhält Abbas seine Arbeitsstelle in der Pizzeria in Lustenau zurück. Dort hatte er seine Lehre begonnen. Der Arbeitsplatz ist indirekt auch Voraussetzung dafür, dass er länger in Österreich bleiben kann. „Er muss eine Krankenversicherung vorweisen können, einen gesicherten Lebensunterhalt sowie eine Unterkunft“, erklärte Harg – mit dem Nachsatz: „Das wird er erfüllen.“

Qamar Abbas bereits wieder bei der Arbeit
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Abbas kann hier wieder arbeiten

„Recht hat nicht der Politik zu folgen“

So unerfreulich der ganze Fall auch abgelaufen sei, so belege er doch, „dass der Rechtsstaat funktioniert“, stellte der Anwalt fest. Er zeige, „dass das Recht nicht der Politik zu folgen hat“, spielte er auf eine Äußerung von FPÖ-Chef Herbert Kickl an. Zum Zeitpunkt der Abschiebung von Abbas war Kickl Innenminister gewesen.

Loacker erklärte, Abbas sei „sehr glücklich, wieder hier sein zu dürfen“, es gehe ihm gut. Zufrieden zeigte sich Loacker auch darüber, dass sich einige Persönlichkeiten für Abbas engagiert hätten. Die Mitglieder der Landesregierung hätten hingegen „keinen Finger gerührt“, stellte Loacker fest.