Auch Krebspatienten können von der Impfpflicht befreit werden. Der Präsident der Krebshilfe Vorarlberg, Bernd Hartmann, Onkologe am Landeskrankenhaus Feldkirch, kann das nicht nachvollziehen. „Es hat uns überrascht, dass Krebspatienten eine Ausnahme bekommen und die Empfehlung haben sich nicht impfen zu lassen. Im Gegenteil, wir sind für die Impfung“, so Hartmann.
Bei den 300 Patientinnen und Patienten der Krebshilfe habe es keine schwerwiegenden Impfreaktionen gegeben. „Es gibt keinen Grund, aus onkologischer Sicht, dem Patienten die Impfung nicht zu empfehlen“, stellt Hartmann klar. Er geht davon aus, dass es wenige Ansuchen für eine Impfbefreiung geben wird.
Nicht jede Krebserkrankung von Impfpflicht ausgenommen
Es ist aber nicht jede Krebserkrankung ein Befreiungsgrund, sagt Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher. In der Verordnung zur Ausnahme von der Impfpflicht ist die Rede von aktiven Krebserkrankungen, die innerhalb des vergangenen halben Jahres onkologisch therapiert worden sind oder Krebserkrankungen die bereits Metastasen gebildet haben. Eine abgeheilte Krebserkrankung sei kein Ausnahmegrund.
Unverständnis auch in den Krankenhäusern
Die Ausnahmen von der CoV-Impfpflicht sorgen auch bei den Fachärzten in den Landeskrankenhäusern für Unverständnis. Die Primarärzte raten weiterhin zur Impfung, auch bei Rheuma-, sowie Nieren- und Transplantations-Patienten. Auch für Krebspatienten sei die CoV-Impfung der beste Schutz, unabhängig von der Art und dem Zeitpunkt der medikamentösen Krebs-Therapie, sagt Primar Thomas Winder vom LKH Feldkirch. Die Spitäler betonen außerdem noch einmal, dass sie keine Anlaufstelle für Impfbefreiungen sind.