Die derzeit geltende Vereinbarung vom September 2018 sieht vor, dass die Gemeinden als Erhalter von Kindergärten und elementarpädagogischen Einrichtungen von Bund und Ländern mit 180 Millionen Euro jährlich unterstützt werden, wobei 142 Millionen vom Bund, 38 von den Ländern kommen. Hier verlangt Wallner mehr Geld für den bedarfsgerechten Ausbau, ohne vorerst eine konkrete Summe zu nennen. „Schön wäre auch, wenn wir eine längere Laufzeit vereinbaren könnten.“ Die derzeitige 15a-Vereinbarung gilt für vier Jahre.
Sprachförderung und Betreuung von Kindern bis drei Jahre
Besonders wichtig ist laut Wallner zudem die frühe Sprachförderung, Mittel für diesen Bereich müssten festgelegt werden. „Frühes Erlernen der Sprache ist eine wichtige Frage der Integration“, erklärte er. Außerdem brauche es mehr Angebote für die Betreuung von Kindern bis drei Jahre.
Wallner ist noch bis Ende Juni turnusmäßig Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz und möchte das Thema noch in diesem Zeitraum erledigt sehen: „In der ersten Hälfte bis zum Sommer muss das erledigt sein. Das muss im Herbst funktionieren.“ „Aktuell werden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern vorbereitet“, hieß es aus dem Bildungsministerium gegenüber der „Wiener Zeitung“, „ein Beschluss sollte noch vor dem Sommer erfolgen.“
Gemeindebund will Vorsorge für neue Qualitätskriterien
Der österreichische Gemeindebund verwies darauf, dass die knapp 2.100 Gemeinden der größte Erhalter der Kindergarteneinrichtungen sind, und lehnt einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag aus finanziellen, juristischen und organisatorischen Gründen ab.
Ziel sei eine „flächendeckende, qualitätsvolle und vor allem bedarfsgerechte Kinderbetreuung“, wofür es „ausreichend finanzielle Mittel“ von Bund und Ländern brauche. Vor allem müsse Vorsorge für bundesweit neue Qualitätskriterien etwa bei Gruppengrößen oder Öffnungszeiten getroffen werden: Für diese sei auch „eine entsprechende Finanzierungszusage erforderlich.“