Stetoskop
Szakaly – stock.adobe.com
Szakaly – stock.adobe.com
Coronavirus

Ärzte bleiben bei Impfpflichtbefreiung anonym

Bei der Impfpflichtbefreiung bleiben die Ärzte des epidemiologischen Dienstes grundsätzlich anonym. Dadurch sollen die Mediziner geschützt und die Prüfungen so neutral wie möglich durchgeführt werden, erklärt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP).

Ab Montag kann man mit einem Online-Formular um eine Impfbefreiung ansuchen. Das hat die Landesregierung am Dienstag bekannt gegeben. Und das dürften wohl viele Menschen in Vorarlberg tun. Die Landesregierung rechnet mit gut 10.000 Ansuchen.

Eigentlich würden aber deutlich weniger Menschen die Bedingungen für eine Befreiung erfüllen, sagt dazu der Sprecher der niedergelassenen Ärzte, Burkhard Walla.

„Ärzte haben nur Gutachterfunktion“

Es sei aber nicht auszuschließen, das hier viele ihre Unzufriedenheit demonstrieren wollen: „Da gilt es auch ganz klar darauf hinzuweisen, dass nicht wir Ärzte etwas ablehnen, sondern wir sind hier nur in Gutachterfunktion und können schauen, ob sozusagen die Bedingungen mit dem Gesetz übereinstimmen oder nicht.“ Die Ärzte hätten hier keinen Spielraum zu sagen, wer darf und wer nicht.

Aus diesem Grund erfahren Menschen zunächst auch nicht, wer ihr Ansuchen auf eine Impfbefreiung abgelehnt hat, sagt Gesundheitslandesrätin Rüscher. Sollte es im weiteren Prozess zu einer Strafe oder einem Verfahren kommen, müsse auch der ausstellende Arzt bekannt gegeben werden und unter Umständen auch bei einer Verhandlung erscheinen. Dennoch bleibe die erste Ablehnung anonym und das sei auch vom Land klar unterstützt.