Landesrätin Martina Rüscher (ÖVP)
ORF Vorarlberg
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Coronavirus

Impfbefreiungen: Rüscher kritisiert Bund

Ungewohnt scharfe Kritik am Gesundheitsministerium kommt von Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP). Sie kritisiert eine fehlende bundesweite Lösung für die Impfbefreiungen. Nun müssen alle Länder selbst eine Plattform erfinden, die es ermöglicht, eine Impfbefreiung zu bekommen.

Der Vollzug des Impfpflichtgesetzes werde erschwert und die Verantwortung auf die Länder abgewälzt, meinte Rüscher, die derzeit Vorsitzende der Landesgesundheitsreferenten ist. Sie vermisst eine bundesweite Plattform für Impfbefreiungs-Ansuchen, auch Datenschutzfragen seien ungeklärt. Die direkte Abstimmung unter den Ländern für ein einheitliches Vorgehen laufe nun auf Hochtouren.

Bisher kein direkter Austausch mit Minister

„Das Gesundheitsministerium hat seine Hausaufgaben in diesem Bereich nicht gemacht und die Probleme, die im Vollzug entstehen, nicht gelöst – die Länder müssen es jetzt richten“, ärgerte sich Rüscher in einer Aussendung. Es gebe bislang weder eine Beauftragung an die ELGA, um Impfbefreiungen im e-Impfpass eintragen zu können, noch eine bundesweite Plattform für das Ansuchen einer Impfbefreiung, auch wesentliche Datenschutzfragen seien noch nicht geklärt.

Bereits in den letzten Wochen hätten sich die Länder um einen intensiven Austausch mit dem Bund zu diesem Thema bemüht. Ein direkter politischer Austausch mit dem Bundesminister sei den Ländern zu diesem Thema jedoch nicht ermöglicht worden.

Derzeit noch unterschiedliche Rechtsansichten

Es gebe unterschiedliche Rechtsansichten, beispielsweise ob ein „Impfbefreiungs-Tourismus“ mit der vorliegenden Verordnung vermieden werden kann, ob die Anonymität der Epidemieärzte gewährleistet werden kann und vor allem, ob das Gesetz überhaupt vollzogen werden kann, solange der Vermerk im e-Impfpass technisch noch gar nicht möglich ist.

Rasch zu klären sei weiters, wie Strafvollzugsbehörden bei Rechtsmitteln gegen ausgesprochene Strafen auf die entsprechenden Akten der Gesundheitsbehörden zugreifen können werden. Seitens der Länder wird erwartet, dass bei der routinemäßigen Sitzung mit dem Bundesminister heute Nachmittag zumindest einige der offenen Fragen geklärt werden.

Unverständliche Ablehnung für bundesweite Plattform

„Alle diese Fragen hätten wir mit einer gemeinsamen vom Bund und Ländern beauftragten zentralen Plattform klären können“ führt Rüscher aus. Seit Montag gibt es aber die klare Rückmeldung des Gesundheitsministeriums, dass dies nicht möglich sei, der Bund würde dies nicht weiterverfolgen. Die Länder müssen diese Fragen nun selbst lösen.

Dies hat zur Folge, dass es in jedem Bundesland eigene Plattformen geben wird, was zwangsläufig Herausforderungen beim einheitlichen Vollzug mit sich bringt. So muss die Möglichkeit von Doppelanträgen in mehreren Ländern unterbunden werden und im Vollzug durchdacht werden, wie Behörden z.B. bei Verkehrskontrollen in einem anderen Bundesland als dem Wohnsitzbundesland, den Strafvollzug tatsächlich abwickeln können.

Derzeit: Impfbefreiungen nur für Zutritte gültig

Laut der aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung kann derzeit noch eine Impfbefreiung von einem berechtigten Arzt in Österreich oder im EWR ausgestellt werden. Diese gilt mit zusätzlicher Vorlage eines negativen PCR Tests, welcher nicht älter als 72 Stunden (in Wien 48 Stunden) sein darf, aber nur als Ausnahme zur Erfüllung von 2G-Zutrittsbeschränkungen. Diese Maßnahmenverordnung gilt aktuell noch bis zum 27. Februar 2022. Impfbefreiungen solcher Art gelten aber nicht, um die Anforderungen des Impfpflichtgesetzes zu erfüllen.