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Coronavirus

Impfbefreiung über Online-Formular

Seit Montag steht fest, welche Ausnahmen für die Impfpflicht gelten. Ab nächster Woche soll es möglich sein, sich über ein Online-Formular für eine Impfbefreiung anzumelden. Das Land rechnet mit etwa 10.000 Ansuchen.

Wer sich von der Impfpflicht befreien lassen möchte, kann das künftig über ein Online-Formular versuchen. Es gibt auch die Möglichkeit über den Postweg. Der Großteil soll aber via Internet abgewickelt werden, sagt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP).

Auf diesem Online-Formular gibt man seine Daten und die geforderten medizinischen Unterlagen an. Epidemieärzte entscheiden dann, wer eine Impfbefreiung bekommt und wer nicht. Wenn aufgrund der eingelangten Daten nicht sofort klar ist, ob eine Befreiung gewährt werden kann, wird man zu einem persönlichen Gespräch geladen. Das soll aber nicht in Arztpraxen stattfinden, sondern an einem zentralen Ort. Möglicherweise wird es einen Standort in Hohenems geben.

Noch ist das Formular nicht online: Ab 14. Februar soll es dann in allen Bundesländern gemeinsam freigeschaltet werden.

Etliche Ausnahmen zur Impfpflicht

Zur Impfpflicht gegen das Coronavirus wird es zahlreiche Ausnahmen geben. Das sieht eine der APA vorliegende Verordnung des Gesundheitsministeriums vom Sonntag vor, die Details zum am Samstag in Kraft getretenen Impfpflichtgesetz regelt. Nicht anerkannt wird eine Immunisierung mit dem russischen „Sputnik“-Impfstoff. Die Ausnahmen betreffen neben Schwangeren und Genesenen etwa Transplantations- und Krebspatienten sowie Personen, deren Gesundheit durch eine Impfung gefährdet wäre – mehr dazu in ORF.at.