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Über 20.400 Wohnzimmertests in zwei Wochen

Vor zwei Wochen sind die sogenannten Wohnzimmertests wieder eingeführt worden. Seither sind in Vorarlberg über 20.400 solcher CoV-Tests zu Hause gemacht und die Ergebnisse hochgeladen worden.

Die Wohnzimmertests bekommt man kostenlos bei den Gemeindeämtern. Mit einem QR-Code, den man online abschickt, sind die Tests dann 24 Stunden gültig und können für die 3-G-Regel am Arbeitsplatz verwendet werden. Seit der Wiedereinführung am 21. Jänner sind nach Angaben des Landes im Schnitt 1.500 solcher Tests an einem Tag in Vorarlberg hochgeladen worden.

Für Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) sind die Wohnzimmertests ein zusätzliches Sicherheitsnetz. Für ihn bleiben aber weiterhin die PCR-Tests die sicherste Art des Testens.

Zwei PCR-Tests in der Woche an den Schulen

An den Schulen werden auch PCR-Tests durchgeführt. Diese Woche wurden 183 Schülerinnen und Schüler positiv getestet, insgesamt wurden 30.123 PCR-Spültests gemacht. PCR-Spültests wurden auch bei den Lehrpersonen und beim Verwaltungspersonal durchgeführt. Von 2.551 Proben waren 20 positiv.

Derzeit befinden sich 134 Schulklassen im Distance-Learning. 59 davon dürfen am Montag wieder in die Schule zurückkehren. Ab nächster Woche werden pro Woche zwei PCR-Tests durchgeführt und zwar am Dienstag und Donnerstag. Am Montag wird Antigen-getestet.

Impfpflichtgesetz tritt in Kraft

In Österreich gilt ab 5. Februar die Coronavirus-Impfpflicht. Sie war am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen worden, am 3. Februar stimmte mit dem Bundesrat auch die Länderkammer des Parlaments zu. Gelten wird sie für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie – bedingt – auch für Genesene.

Der Strafrahmen bei Nichtbefolgung geht im „vereinfachten Verfahren“ bis zu 600 Euro, im „ordentlichen Verfahren“ bis 3.600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft, sondern erst ab dem 16. März (Phase zwei). Ausständig ist noch eine Verordnung des Gesundheitsministers, in der die Details zum Vollzug geregelt werden – etwa hinsichtlich der zugelassenen Impfstoffe und der Ausnahmen von der Impfpflicht.