Demo Corona-Impfung Bregenz
ORF/ Emanuel Broger
ORF/ Emanuel Broger
Chronik

Politik will gegen Demo-Organisatoren vorgehen

Vorarlbergs Politik will gegen die Veranstalter der CoV-Demos rechtlich vorgehen, es gibt aber nicht viele Möglichkeiten dafür, denn die Versammlungsfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt. Konkret gibt es nur eine einzige Möglichkeit.

Die mittlerweile täglichen CoV-Demos in Bregenz sind für Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) ein Erpressungsversuch. Ziel ist es ja, ein Gespräch mit ihm zu erzwingen. Damit und mit dem Zwischenfall am Dienstag, als eine Frau auf Polizistinnen zugefahren ist, ist für ihn die rote Linie überschritten. Wallner und Landesrat Johannes Rauch (Grüne) wollen nun mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen den Veranstalter vorgehen.

Demo-Veranstalter muss für Ruhe sorgen

Dafür gibt es konkret aber nur eine Möglichkeit und die steht im Versammlungsgesetz. Demnach muss der Veranstalter dafür sorgen, dass während der Demo keine Straftaten begangen werden und die Versammlung ruhig abläuft. Sorgt er nicht dafür, droht ihm eine Geldstrafe bis zu 720 Euro oder sechs Wochen Haft. Der Veranstalter kann aber nicht für jeden Tumult, der während einer Demo entstehen kann, verantwortlich gemacht werden, sagt Verfassungsjurist Peter Bußjäger.

Polizei kann Demo nur aus einem Grund untersagen

Die Polizei kann eine Demo nur aus bestimmten, im Gesetz festgelegten Gründen untersagen. Einer dieser Gründe ist, wenn die öffentliche Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Dafür brauche es etwa eine Anhäufung von Vorfällen, bei denen Polizisten oder Passanten angegriffen werden, sagt Landespolizeidirektor Hans-Peter Ludescher. Wann dieser Punkt erreicht ist und die Polizei eine Demo untersagen könnte, kann Ludescher nicht sagen. Das wird jedes Mal neu bewertet.