Ein Mann am Büroschreibtisch sitzend mit stapelweise Arbeit
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Coronavirus

3-G am Arbeitsplatz trotz Impfpflicht

Die Impfpflicht naht und es kommen schwierige Zeiten auf Arbeitgeber zu. Denn am Arbeitsplatz gilt weiter die 3-G-Regel. Wie soll man also mit ungeimpften Personen umgehen? Schließen sich Impflicht und 3-G am Arbeitsplatz nicht aus? Der ORF Vorarlberg hat sich das genauer angeschaut.

Die Gemeinde Fußach ist ein gutes Beispiel dafür, wie schwer es Arbeitgeber mit unter die nächsten Wochen haben werden. In einem Brief erklärte der Bürgermeister, dass sich die Gemeindebediensteten impfen lassen sollen, wer das nicht tut, wird bei Inkrafttreten der Impfpflicht angezeigt. In einem zweiten Brief entschuldigte er sich dafür, meinte es sei nur um eine Impfinformation gegangen keiner werde angezeigt – mehr dazu in Impfung: Brief an Gemeinde-Bedienstete sorgt für Aufregung (vorarlberg.ORF.at).

Generell kann jeder, auch ein Arbeitgeber mit der Einführung der Impfplicht seinen Mitarbeiter anzeigen. Müssen tut er nicht, denn die Polizei kontrolliert den Impfstatus ab 15. März nur stichprobenartig. In einer dritten Phase soll es dann für alle Ungeimpften automatisch von der Bezirkshauptmannschaft eine Anzeige geben. Wann diese dritte Phase beginnt, ist aber weiterhin unklar.

Impfpflicht in drei Phasen

Die Impfpflicht kommt in drei Phasen: Ab Anfang Februar wird jeder Haushalt bis Mitte März schriftlich über die Maßnahme informiert. Ab 16. März wird die Impfpflicht dann zum „Kontrolldelikt“. Überprüfungen können dann im Rahmen von Kontrollen, etwa im Straßenverkehr, stattfinden. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen. Sobald dann die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen zum Daten-Abgleich geschaffen hat, bekommen alle dann noch Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann auch die dritte Phase in Kraft. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, erhält eine automatisierte Impfstrafverfügungen ausgestellt.

Natürlich kann man sich die Frage stellen, warum nimmt die Bundesregierung den Arbeitsplatz von der Impfpflicht aus. Dahinter stehe ein wirtschaftlicher Gedanke, sagt Verfassungsrechtler Peter Bußjäger. Einige Menschen würden sich auch mit der Impfpflicht nicht impfen lassen, sondern lieber die Strafe zahlen und trotzdem sollen sie arbeiten dürfen.

Unternehmen dürfen 2-G-Regel nur bedingt einführen

Unternehmen im Gesundheitsbereichen können aus der 3-G-Regel eine 2-G-Regel machen. Andere Unternehmen oder Gemeinde können zwar 2-G einführen, Mitarbeiter, die aber nicht geimpft sind, dürfen deshalb nicht entlassen werden, heißt es bei der Arbeiterkammer.