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Soziales

24-h-Betreuung: Impfpflicht wird zur Herausforderung

Die gesetzlichen CoV-Bestimmungen waren und sind für die 24-Stunden-Betreuerinnen in Vorarlberg eine große Herausforderung. Gerade weil viele aus dem Ausland kommen, wo andere Regeln und Impfempfehlungen gelten, sind viele Betreuerinnen derzeit verunsichert – obwohl die Betreuerinnen derzeit auch noch ungeimpft arbeiten dürften.

Wenn Edith Mennel ihren 87-jährigen Vater besucht, dann spürt sie, dass es ihrem Vater gut geht. Die Serbin Anna Major ist nun fast ein Jahr im Haushalt von Eugen Winder tätig. Sie ist eine von über 2.600 24-Stunden Betreuerinnen, die das System der Altenbetreung in Vorarlberg am Laufen halten.

Ohne Computerafinität schwer

Aber entspannt war es für Edith Mennel nicht immer – die Pandemie und die gesetzlichen Bestimmungen sind nicht immer einfach. „Gerade am Anfang, wo man nicht wusste, reicht ein Schnelltest, braucht es einen PCR-Test, was braucht es über die Grenze nach Serbien. Da war es schon oft eine Herausforderung, wann und wo testen wir, damit wir das Ergebnis rechtzeitig fürs Heimfahren bekommen“, so Mennel.

Edith Mennel organisiert alles für ihren Vater – die Behördenkontakte sind für sie keine Schwierigkeit, da sie sich mit dem Computer und dem Handy relativ leichttut: „Aber wenn man nicht so computerafin ist oder keine Person in der Familie hat, die das übernimmt, ist es eine große Herausforderung und sicher sind da die ein oder anderen vor verschlossenen Türen gestanden“, erklärt Mennel. Auch die derzeit geltenden Regeln verunsichern viele Betreuerinnen.

24-Stunden-Betreuung in der Pandemie

Die gesetzlichen Bestimmungen rund um die CoV-Pandemie waren eine große Herausforderung für Angehörige von Pflegebedürftigen.

Auch ungeimpfte Betreuerinnen dürfen arbeiten

Derzeit kann trotz aller CoV-Regeln noch die gesamte Betreuungssituation in Vorarlberg abgedeckt werden, obwohl auch Betreuerinnen absagen, aufgrund der Unsicherheiten. „Aber wir können sie nach wie vor ersetzen. Und das ist auch das, was eigentlich im Moment wirklich das Wichtigste ist und Sicherheit gibt“, so Waltraud Bilgeri vom Vorarlberger Betreuungspool.

Nach wie vor gilt die Einreise nach Österreich für selbstständige Personen-Betreuerinnen mit der 3-G-Regel. Sie gelten als Pendler und können nach Österreich einreisen und ihre Arbeit antreten. Auf der anderen Seite gibt es laut Bilgeri aber auch die ungeimpften Betreuungskräfte, die nach wie vor in Vorarlberg arbeiten können, unter Einhaltung der 2,5-G-Regel und der Maskenpflicht.

„Das ist eben wichtig zu wissen und schafft letztendlich auch Sicherheit, dass sie das wissen, auch die Klienten natürlich, weil da gibt es ganz viele Fragen, die an uns herangetragen werden, weil sie oft einmal wirklich auch denken, sie können dann nicht mehr arbeiten bei uns“, sagt Bilgeri.

Studiogespräch zur Impfpflicht-Situation in Pflegebranche

Waltraud Bilgeri, Geschäftsführerin vom Betreuungspool Vorarlberg, spricht im Interview über die Auswirkungen der Impfpflicht auf Pflegeberufe.

Webinar zur Aufklärung am 11. Februar

Große Fragezeichen stehen derzeit auch beim Thema Impfstoff bei vielen Pflegerinnen im Raum. Da sie in ihren Ursprungsländern geimpft wurden und teilweise andere Empfehlungen von rumänischen Ärzten zum Beispiel auch bekommen haben.

Da hier eine große Diskrepanz herrsche, habe man jetzt zusammen mit dem Land Vorarlberg und der Wirtschaftskammer ein Webinar initiiert, das am 11. Februar um 15.00 Uhr stattfinden wird. Hier können sich alle selbstständigen Personenbetreuungskräfte des ganzen Landes mittels eines Links einloggen und an diesem Webinar teilnehmen. Zudem können sie ihre Fragen in rumänischer Sprache stellen. Vor Ort ist der Ärztekammer Vizepräsident Dr. Burkhard Waller und eine rumänische Ärztin, Frau Dr. Klasnic-Schnell, die das Webinar leiten und alle Unklarheiten beseitigen.