Gültiger Grüner Pass
ORF Vorarlberg
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Coronavirus

Genesen – und trotzdem kein „Grüner Pass“

Geimpft oder Genesen – diese beiden Voraussetzungen gelten für die 2-G-Regel und den „Grünen Pass“. Doch wer sich außerhalb der EU mit dem Coronavirus infiziert, steht in Österreich vor großen Schwierigkeiten, da die Infektion nicht anerkannt wird.

Prinzipiell genügt als Nachweis für die Genesung der Absonderungsbescheid oder ein ärztliches Attest. Das Zertifikat kann dann in die Handy-App „Grüner Pass“ eingetragen werden und gilt dann für 180 Tage, also ein halbes Jahr lang. Allerdings nur, wenn die Infektion innerhalb der EU war.

Vonseiten des Landes heißt es, dass Erkrankungen im Ausland nicht ins Meldesystem für Ärzte eingetragen werden können. Nicht geimpften Menschen wird deshalb ein Antikörpertest empfohlen, dann ist nur eine Impfung nötig, um den „Grünen Pass“ zu bekommen. Geimpfte Menschen sollen sich boostern lassen.

Vor diesem Problem steht die Vorarlberger Influencerin Maria Maksimovic, sie war bis vor Kurzem beruflich in Saudi-Arabien und infizierte sich dort mit dem Coronavirus. Sie hat jetzt trotz Impfung und Genesung keinen gültigen „Grünen Pass“. Die Empfehlung, sich einfach boostern zu lassen, sieht Maksimovic kritisch. Das nationale Impfgremium und auch die Ärztekammer empfehlen die Auffrischungsimpfung nämlich erst sechs bis neun Monate nach der Genesung. Eine Lösung für das Problem gibt es derzeit offenbar nicht.