Wer in Quarantäne ist und nicht arbeiten kann, bekommt weiterhin sein Gehalt oder seinen Lohn. Den Firmen wird diese Entgeltforderung rückerstattet, dazu muss aber der Absonderungsbescheid vorliegen.
Mancher Arbeitnehmer fürchtet um seinen Job, wenn er nicht rasch den Absonderungsbescheid vorlegen kann, sagt Arbeitsrechtsexpertin Michelle Hager von der Arbeiterkammer Vorarlberg. Sie empfiehlt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ein Mail an das Infektionsteam zu schreiben und dieses an den Arbeitgeber weiterzuleiten.