Skulptur einer Waage vor dem Landesgericht Feldkirch
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Politik

Bludenzer Wahlkampfhelferin verurteilt

Eine 28-jährige Wahlkampfhelferin für das SPÖ-nahe „Team Mario Leiter“ ist am Donnerstag am Bezirksgericht Bludenz wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Anlass waren Unregelmäßigkeiten bei der Bürgermeister-Stichwahl in Bludenz im Herbst 2020. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei dieser Stichwahl zwischen ÖVP-Kandidat Simon Tschann und dem SPÖ-Kandidaten Mario Leiter konnten manche Bludenzer nicht wählen gehen, weil in ihrem Namen bereits eine Wahlkarte beantragt worden war.

Die Angeklagte engagierte sich im Wahlkampf für das Team Mario Leiter. Mit teilweise gefälschten Vollmachten hat sich die 28-Jährige Wahlkarten bei der Wahlbehörde geholt und sie dann die jeweiligen Personen verteilt. Im Fall einer dreiköpfigen Familie hat sie auf den Stimmzetteln auch gleich das Kreuz bei Leiter gemacht.

Wahlkampfhelferin aus Bludenz verurteilt

Eine 28-jährige Wahlkampfhelferin für „Team Mario Leiter“ ist am Donnerstag am Bezirksgericht Bludenz wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Anlass waren Unregelmäßigkeiten bei der Bürgermeister-Stichwahl in Bludenz im Herbst 2020. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Drei Monate Haft auf Bewährung

Das habe sie aber nicht böser Absicht getan, sagte die Angeklagte vor Gericht aus. Sie habe gewusst, dass alle Personen, an die sie die Wahlkarten verteilt hat, im ersten Wahlgang für Leiter gestimmt hätten. Daher könne von Wahlbetrug in großem Stil keine Rede sein. Trotzdem bereue sie die begangenen Taten und würde die gleichen Fehler nicht nochmals machen, sagte die 28-Jährige vor Gericht.

Für alle Taten, die die junge Frau zugegeben hat, ist sie schuldig gesprochen worden. Das Urteil lautet drei Monate Haft auf Bewährung. Wenn jemand falsche oder verfälschte Urkunden verwendet, drohen bis zu ein Jahr Haft. Bei der 28-Jährigen hat der Richter die Strafe niedriger angesetzt, weil die Frau geständig, reumütig und unbescholten war.

Der Verteidiger der Frau hat sich Bedenkzeit erbeten, der Staatsanwalt hat kein Erklärung abgegeben. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Ganz ausgestanden ist die Angelegenheit für die Angeklagte ohnehin noch nicht: denn bei jenen Vorwürfen, die sie am Donnerstag vor Gericht abgestritten hat, könnte es zu weiteren Verfahren und Zeugenbefragungen kommen.

Gegen 20 Personen wurde ermittelt

Unregelmäßigkeiten waren noch am Tag der Stichwahl – dem 27. September 2020 – bekannt geworden. Es waren einige wenige Wahlkarten aufgetaucht, deren Anträge offenbar gefälschte Unterschriften trugen. Die betreffenden Wahlberechtigten hatten nie eine Wahlkarte beantragt. Ermittelt wurde gegen 20 Personen, vor Gericht erscheinen musste aber letztlich nur die 28-Jährige. Alle anderen Verfahren wurden entweder per Diversion erledigt oder wurden eingestellt.

Für eine Infragestellung des Wahlergebnisses – ÖVP-Kandidat Simon Tschann lag mit 222 Stimmen (51,63 Prozent Stimmenanteil) voran – waren die Unregelmäßigkeiten aber zu klein.