Ungeimpfte dürfen ab Montag wieder jederzeit ihr Haus oder ihre Wohnung verlassen. Bisher war ihnen das nur in Ausnahmen gestattet – etwa um zur Arbeit, zum Arzt oder in den Supermarkt zu gehen.
Die 2-G-Regel bleibt aber aufrecht und damit haben Ungeimpfte weiterhin keinen Zutritt zu den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens. Für Wirtshaus, Kino, Theater, Friseur und Handel – Ausnahme Lebensmittel – muss man weiterhin geimpft oder genesen sein.
Kritik am Festhalten an 2-G, aber auch an der Sperrstunde um 22.00 Uhr und der verkürzten Gültigkeit des „Grünen Passes“ kommt von Sozialpartnern und Opposition – mehr dazu in Kritik an Festhalten an 2-G.