Prozess Kriegsverbrecher Landesgericht Feldkirch
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Chronik

2,5 Jahre auf Bewährung für Kriegsverbrecher

Am Landesgericht Feldkirch hat sich am Mittwochvormittag ein Kleinwalsertaler wegen Kriegsverbrechen verantworten müssen. Der Angeklagte bekannte sich schuldig und zeigte Reue. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 29-jährige Angeklagte wies schon in der Jugend eine Begeisterung für das Militärwesen auf. Er ging früh zum Bundesheer. Er war bei Blauhelmeinsätzen dabei, später in Syrien und dann auch in der Ukraine. Dort hatte er sich einer rechtsextremen ukrainischen Gruppierung angeschlossen und ist gegen prorussische Separatisten in den Kampf gezogen.

Um ein Bild davon zu bekommen, welche chaotischen Zustände zu dieser Zeit dort herrschten, nannte der Staatsanwalt zwei Beispiele. So seien Landwirte geärgert worden, indem man auf den Feldern Wettrennen mit erbeuteten Panzern durchgeführt hat. Auch Alkohol und Drogen haben offenbar eine größere Rolle gespielt. Einmal sei einer der Kämpfer im Alkoholrausch die Treppe runtergefallen, woraufhin eine Handgranate losgegangen ist und ihn getötet hat.

Misshandlung bei Verhör

Die Tat hat sich im Jahr 2015 in einer ukrainischen Kaserne abgespielt. Damals ist ein ukrainischer Mann vor der Kaserne gestanden und hat dort lautstark seinem Ärger gegenüber der Truppe – zu der auch der Angeklagte gehörte – Luft gemacht. Er hat sie beschimpft. Der verärgerte Mann wurde daraufhin festgenommen. Der Angeklagte gibt vor Gericht an, dass sie damals das Handy des Festgenommenen konfisziert haben. Darauf hätten sie Fotos von ihm vor Panzern der Separatisten gefunden. So kam der Verdacht auf, dass er den feindlichen Separatisten angehöre.

Man habe dann unbedingt das Passwort zu einem der Social-Media-Accounts des Verdächtigen haben wollen. Mit dem Zugang zu seinem Account erhoffte man sich Informationen darüber, mit wem er zusammenarbeitete. Um das Passwort aus ihm herauszubekommen, wurde er drei Tage lang in eine Duschkabine gesperrt. Dort wurde er geschlagen, getreten und angeschrien. Das Verhör uferte dann immer mehr aus. Die Kämpfer motivierten sich, gegenseitig zuzuschlagen. Einige haben die Übergriffe auch mit dem Handy gefilmt. Auch der Kleinwalsertaler hat damals zugeschlagen.

Reumütiges Geständnis

Der Angeklagte bekannte sich schuldig und legte ein reumütiges Geständnis ab. Er stand damals unter erheblichem Einfluss von Alkohol und Drogen, auch zum Tatzeitpunkt war er berauscht. Die ganze Sache ist mittlerweile über sechs Jahre her. Er hat einen neuen Lebensweg eingeschlagen, lebt mittlerweile mit seiner Familie in der Schweiz und geht einer ordentlichen Arbeit nach. Dem Opfer will er Geld als Entschädigung zukommen lassen.

Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Eigentlich wäre das Mindeststrafmaß für dieses Delikt fünf Jahre. Bei beträchtlichem Überwiegen der Milderungsgründe kann die Strafuntergrenze aber unterschritten werden. Der Richter begründet das milde Urteil damit, dass der Angeklagte bei der ganzen Sache eine untergeordnete Rolle gespielt hat. Sich seither wohlverhalten und ein reumütiges Geständnis abgelegt hat. Der Staatsanwalt hat dieses Urteil noch nicht akzeptiert – es ist damit noch nicht rechtskräftig.

Gegen den Mann wurde schon vor ein paar Jahren wegen Kriegsverbrechen ermittelt, damals hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt.