Prozess Messerstiche
ORF Vorarlberg
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Gericht

Messer-Attacke: 32-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Ein 32-jähriger Mann ist am Montag am Geschworenengericht in Feldkirch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer unbedingten Haftstrafe von 2,5 Jahren rechtskräftig verurteilt worden. Der Angeklagte gestand im April 2021 mit einem Küchenmesser auf einen 26-Jährigen eingestochen zu haben.

Der Angeklagte gab vor Gericht unterschiedliche Versionen der Tat zu Protokoll. Er habe den Kollegen nicht töten wollen, sondern aus Angst und Panik gehandelt. Das Opfer habe ein Springmesser in der Hand gehabt, deshalb habe er sich gewehrt. Das Opfer erklärte hingegen, man habe nach einer Versöhnung einen Schluck Bier getrunken und eine Zigarette geraucht. Als er dann im Spaß gesagt habe, er nehme dem Angeklagten das Handy weg, sei der völlig ausgerastet und habe auf ihn eingestochen, so der 26-Jährige.

Tatwaffe
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Die Tatwaffe

Laut Angaben der Staatsanwältin war es reiner Zufall, dass der 26-Jährige nicht getötet wurde. Das Opfer wurde durch einen Stich in die Brust lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Wie im Prozess deutlich wurde, hatte der Angeklagte zum Tatzeitpunkt viele Drogen konsumiert – so viele, dass ein normaler Mensch auf der Intensivstation liegen würde, so die Einschätzung des Gerichtsmediziners.

Benzodiazepine
Benzodiazepine sind verschreibungspflichtige Medikamente, die als Schlaf- oder Beruhigungsmittel eingesetzt werden. Sie werden aufgrund ihrer entspannenden Wirkung auch als Tranquilizer (engl. to tranquillize = beruhigen) bezeichnet.

Angeklagter und Opfer amtsbekannt

Die beiden Männer sind als Dealer und Drogenkonsumenten amtsbekannt. Offenbar wollte der Angeklagte aber nicht wahrhaben, dass der 26-Jährige schon eine Zeit lang ausgestiegen war, und machte ihm immer wieder Angebote. So lehnte dieser auch ab, als ihm der 31-Jährige über einen Messenger-Dienst Benzodiazepine anbot. Er sei clean und wünsche keinen weiteren Kontakt mehr, antwortete der Mann. Daraufhin kam es zu gegenseitigen Beleidigungen und Beschimpfungen.

Tage später soll der 26-Jährige den Ermittlungen zufolge in der Wohnung des Angeklagten aufgetaucht sein und um eine Aussprache gebeten haben. Dort kam es dann zu der Bluttat. Die Polizei wurde von einer Nachbarin verständigt, die den Streit mitbekommen hatte. Der 32-Jährige wurde von den einschreitenden Beamten festgenommen.