Die Bewilligung wird für zweieinhalb Jahre erteilt, also nur halb so lang wie vom Antragsteller gewünscht. Außerdem würden die Tourismusverantwortlichen in Lech aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, wie das Heliskiing mit dem Thema der Nachhaltigkeit im Tourismus zu vereinbaren sei.
„Strenge Auflagen“ für Betreiber
Bei der Landesregierung sprach man in diesem Zusammenhang von „strengen Auflagen“. Die Entscheidung sei nach „reiflicher Abwägung aller Stellungnahmen“ erfolgt. Die Hubschrauberlandeplätze befinden sich in den Bergen rund um Lech, auf dem Mehlsack und im Schneetäli.
Naturschutzanwältin Katharina Lins hatte argumentiert, eine neuerliche Genehmigung der Heliskiing-Flüge sei nicht mit den Klimaschutzzielen der Landesregierung vereinbar. Sie und mehrere Naturschutzorganisationen hatten sich in einem offenen Brief an Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) gewandt. Kaum erschlossene Landschaftsräume und vor allem frei lebende Tiere würden durch die hohe Lärmbelastung beeinträchtigt.
Rund 250 Flüge pro Saison
Der Bescheid erlaubt Flüge jeweils in einer Saison von 1. Dezember bis 31. Mai des darauffolgenden Jahres, außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. In den vergangenen Jahren wurden rund 250 Flüge pro Saison durchgeführt, die rund 1.000 Gäste befördern. „Mit einer Steigerung ist nicht zu rechnen, da die Bewilligung unter zahlreichen Bedingungen und Auflagen erteilt wird“, sagte Landesrat Christian Gantner (ÖVP).