In Dornbirn ziehen der Messepark und die Innenstadt-Geschäfte jetzt an einem Strang: Gemeinsam mit dem Stadtmarketing haben sie beschlossen, dass Kunden mit einem gültigen 2-G-Nachweis auf Wunsch einen Stempel bekommen – und der gilt einen Tag lang für die Innenstadt-Geschäfte und den Messepark. So erspare man sich Zeit und erfülle zugleich die Kontrollvorgaben des Bundes, sagt Messepark-Geschäftsführer Burkhard Dünser. Im Messepark gebe es zwei Kontrollstellen, in der Innenstadt könne man den Stempel am Marktplatz holen.
Kontrollpflicht gilt seit 11. Jänner
Seit 11. Jänner gibt es im Handel eine Kontrollpflicht, etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen. Bei groben Vergehen gegen die Maßnahmen soll es ab 3. Februar auch temporäre Betretungsverbote geben.
Geschäfte zur Grundversorgung – etwa Lebensmittelmärkte, Apotheken, Drogerien, Banken und Tankstellen – bleiben jedoch für alle zugänglich. Darüber hinaus sind Einkäufe aber nur für Geimpfte und Genesene möglich.