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Coronavirus

Aufwand wegen Tausender Impfstrafen erwartet

Das Land Vorarlberg begrüßt das Impfpflichtgesetz, geht aber bei der Umsetzung von einem hohen Verwaltungsaufwand aus, so Landesstathalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP). Ausnahmen von der Impfpflicht sollten laut ihr von den behandelnden ÄrztInnen und nicht von den AmtsärztInnen ausgestellt werden.

Im Zuge der Einführung der Impfpflicht muss mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand gerechnet werden – das Land geht von mehreren Tausend Verwaltungsstrafverfahren jährlich aus. Verwaltungsstrafverfahren müssten dann aber administrierbarer sein.

Einwandfreie Datenaufbereitung und klare Zuständigkeit

Voraussetzungen dafür sind laut Landestatthalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) eine technisch einwandfreie Datenaufbereitung und Datenübermittlung, aber auch eine klare Regelung der örtlichen Zuständigkeiten.

Zur Strafbestimmung soll den Strafbehörden ein Zugriff auf das zentrale Impfregister ermöglicht werden, damit Einwendungen überprüft und bereits eingeleitete Strafverfahren möglichst rasch eingestellt werden können.

Behandelnde Ärzte sollen für Ausnahmen zuständig werden

Ausnahmebescheinigungen von der Impfpflicht sollen laut Land von den behandelnden ÄrztInnen und nicht von den AmtsärztInnen ausgestellt werden. Zudem sollte der Bundesminister eine Verordnung erlassen, in der taxativ jene Erkrankungen aufgelistet sind, die von der Impfpflicht befreien. Damit könnte der Kreis der zur Eingabe ins zentrale Impfregister in Frage kommenden Ärzte auf bei der Österreichischen Gesundheitskasse angestellte Ärzte und vom Landeshauptmann dazu bestellte Ärzte beschränkt werden.

Auch beim Umfang der Impfpflicht wird seitens des Landes angeregt, eine gewisse Flexibilität bei der Gesetzesanwendung zu gewährleisten – damit können etwa aktuelle Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums besser berücksichtigt werden.