Hinweisschild zur Maskenpflicht am Markt in Krems
ORF/Thomas Koppensteiner
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Coronavirus

CoV-Regeln: Was gilt ab heute?

Aufgrund der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus gelten ab Dienstag strengere Regeln. Ab sofort gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Freien überall dort, wo zwei Meter Abstand nicht eingehalten werden können. Im Handel müssen 2-G-Kontrollen durchgeführt werden.

Die Bundesregierung versucht mit neuen Regeln die Omikron-Variante so gut wie möglich in Schach zu halten. Auch im Freien gilt ab sofort die FFP2-Maskenpflicht, allerdings nur an Orten, wo viele Menschen sind.

Die Maskenpflicht im Freien und die 2-G-Kontrollen im Handel etwa gelten ab Dienstag und sind vorerst bis 20. Jänner befristet. Auch der Lockdown für Ungeimpfte wurde erneut, bis 20. Jänner, verlängert.

Das bedeutet z.B. für Fußgängerzonen, dass dort nur dann Masken zu tragen sind, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann – was in den meisten Fällen wohl möglich sein sollte.

Wo’s eng wird, Maske tragen

Findet aber zum Beispiel ein Wochenmarkt statt, dann gilt die Maskenpflicht. Das ist auch beim Skifahren so, wo Menschen am Lift anstehen oder zusammen mit dem Sessellift fahren, muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Kunden zeigen Händler Handy zur 2-G-Kontrolle in Geschäft
ORF
Im Handel muss ab Dienstag der 2-G-Nachweis kontrolliert werden

2-G-Kontrollen im Handel

Ab Dienstag werden auch im Handel die Maßnahmen verschärft, ein Teil davon sind 2-G-Kontrollen. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg sagt, dass die Händler das ganz unterschiedlich regeln: in manchen Geschäften wird man schon am Eingang kontrolliert, das sind vor allem kleinere Händler.

Die großen Ketten dürften eher an der Kasse den 2-G-Nachweis verlangen und zwar bevor man bezahlt. Je nachdem, wie viel los ist, müssen sich die Kunden gedulden und Schlange stehen. Grundversorger wie Lebensmittelmärkte oder Drogerien sind davon ausgenommen.

Zusätzliche Maßnahmen in Vorarlberg bleiben aufrecht

Die in Vorarlberg geltenden, zusätzlichen Maßnahmen gemäß Landes-COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bleiben aufrecht, teilt Gesundheits-Landesrätin Martina Rüscher (ÖVP) mit. Diese lauten:

  • In der Gastronomie dürfen entweder maximal zehn Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, höchstens jedoch zehn minderjährige Kinder, an einem Tisch sitzen, oder Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.
  • An Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in Innenräumen (z.B. Konzerte, Theater) und im Freien dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.