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pixabay/DarkoStojanovic
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Chronik

Ärztin soll falsche Impfbefreiungen ausgestellt haben

Eine Ärztin aus dem Vorarlberger Unterland soll Impfbefreiungen ausgestellt haben, für die es keine faktischen Grundlagen gab. Gegen die Ärztin wird wegen des Verdachts der Beweismittelfälschung ermittelt.

Es bestehe damit der Verdacht, dass die Ärztin Beweismittel gefälscht haben soll, so die Polizei. Die Ärztin wurde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Weder Polizei noch Ärztekammer gaben auf ORF-Nachfrage weitere Details zu dem Verdacht und den Ermittlungen bekannt. Bei einem allfälligen Schuldspruch vor Gericht kann laut der Nachrichtenagentur APA bei diesem Delikt eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen ausgesprochen werden.

Befreiung von der Impfpflicht

Ab Februar soll in Österreich eine Impfpflicht gegen das Coronavirus gelten, ein Gesetzesentwurf dazu ist in Begutachtung. Ausgenommen sein sollen schwangere Frauen für die Dauer der Schwangerschaft, genesene Personen für 180 Tage ab dem Tag der Probennahme des positiven PCR-Tests, Kinder unter 14 Jahren sowie Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können. Gründe für eine Befreiung können bestehende Allergien gegen Inhaltsstoffe des Impfstoffes sein.

Der entsprechende medizinische Ausnahmegrund ist mittels ärztlichem Attest anhand von vorgegebenen Leitlinien des Gesundheitsministeriums zu bestätigen. Zusätzlich muss der Ausnahmegrund von dazu berechtigten Ärzten und Ärztinnen im Zentralen Impfregister eingetragen werden. Die Ärztekammer forderte, dass mit Einführung der Impfpflicht nur Amtsärzte eine Befreiung ausstellen dürfen, um den Druck von den niedergelassenen Ärzten zu nehmen.