Vheute fragt nach Abrissbescheid Hütte in Frastanz
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„V heute fragt nach“

Abrissbescheid für Hütte sorgt für Aufregung

In der Serie „V HEUTE fragt nach“ geht es diesmal um einen Abrissbescheid der Gemeinde Frastanz. Die nicht einmal 50 Quadratmeter große Hütte einer Familie soll abgerissen werden, weil diese illegal in eine Ferienhütte verwandelt worden sein soll. Der Anwalt der Familie spricht von Willkür der Gemeinde.

Seit dem 19. Jahrhundert ist die Hütte im Besitz der Familie Kaufmann in Frastanz. Anfang der 1970er-Jahre wurde die Hütte renoviert und ein wenig vergrößert. Im Jahr 2018 wurden dann bei Renovierungsarbeiten Bretter ausgetauscht, woraufhin das Bauamt der Gemeinde Frastanz vorbeikam und Familie Kaufmann darauf aufmerksam machte, dass hier illegale Arbeiten an der Hütte durchgeführt wurden. „Im Jahr 2021 kam dann der Abrissbescheid für die Hütte“, erklärt der Besitzer Markus Kaufmann.

Nachgefragt: Aufregung um Abrissbescheid

In unserer Serie „V Heute fragt nach“ geht es diesmal um einen Abrissbescheid der Gemeinde Frastanz – der sorgt bei der Familie Kaufmann für schlaflose Nächte. Die 40 Quadratmeter große Hütte der Kaufmanns soll dem Erdboden gleichgemacht werden, sie sei illegal in eine Ferienhütte umgewandelt worden.

Kein Bauakt mehr auffindbar

Abbruch und Entfernung des Bauwerks inklusive Terrasse und Stützmauer sind zu veranlassen, steht im Schreiben der Gemeinde. Die Kaufmanns haben per Rechtsanwalt gegen den Abrissbescheid Berufung eingelegt. Sein Hauptargument: Die Kubatur ist seit dem Umbau Anfang der 1970er-Jahre dieselbe geblieben. „Während der Bauphase in den 1970er-Jahren waren bereits der damalige Bürgermeister und der damalige Bauamtsleiter hier. Es kann also nicht der Familie Kaufmann angelastet werden, dass bei der Gemeinde kein Bauakt mehr auffindbar ist“, argumentiert der Anwalt der Familie Kaufmann, Christoph Hämmerle.

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So sah die Hütte in den 1970er-Jahren aus
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So sieht die Hütte heute aus

Offenbar gibt es laut dem Bürgermeister tatsächlich keinen Bauakt in der Gemeinde inklusive der alles entscheidenden Baugenehmigung aus den 70er-Jahren. Für den Bürgermeister gelten aber die heutigen Gesetze und vor allem der Flächenwidmungsplan. „Grundsätzlich ist festzuhalten, dass dieses Gebiet am Stutzberg immer als Freifläche ausgewiesen ist“, sagt Bürgermeister Walter Gohm.

Bewilligung laut Anwalt nicht erforderlich

„Es stimmt, dass mit der jetzigen Flächenwidmung dieses Gebäude in dieser Form nicht bewilligt werden kann. Diese Bewilligung ist aber nicht erforderlich, weil es bereits vor Inkrafttreten des ersten Flächenwidmungsplanes für die Gemeinde Frastanz eine Baubewilligung gegeben hat“, sagt Hämmerle.

Der Fall liegt nun beim Landesverwaltungsgericht. Dort wird Anfang nächsten Jahres ein Richter entscheiden, ob das Gebäude stehen bleiben darf oder abgerissen werden muss.