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Coronavirus

Antikörpertherapie für infizierte Risikopersonen

Im Dornbirner Messequartier geht am Mittwoch ein neues Behandlungszentrum für CoV-Erkrankte in Betrieb. Dort kommen zwei neue Medikamente zum Einsatz, teilte das Land Vorarlberg am Dienstag mit. Die sogenannten antiviralen Antikörpertherapien sollen die Krankenhausaufenthalte reduzieren helfen.

Das Behandlungszentrum ist für infizierte Personen in einem frühen Erkrankungsstadium gedacht, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht und noch kein Bedarf an zusätzlichem Sauerstoff gegeben ist, informierten Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) und Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher in einer Aussendung. Wer dem Zentrum zur Behandlung zugewiesen wird, bestimmt das Infektionsteam anhand medizinischer Kriterien von Fall zu Fall. Eine Zuweisung kann auch über den betreuenden Arzt erfolgen.

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Neues Behandlungszentrum im Messequartier Dornbirn
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Behandlung soll Schweregrad der Krankheit verringern

Wie Studiendaten nachgewiesen hätten, lässt sich durch eine Behandlung mit einem neutralisierenden Antikörper der Schweregrad der Krankheit und die Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthalts bei Patienten deutlich verringern. „Die Wahrscheinlichkeit von schweren Verläufen mit Krankenhausaufnahme, Notwendigkeit einer Intensivstation bis hin zu tödlichen Verläufen reduziert sich um bis zu 85 Prozent“, verweist Rüscher auf vorliegende Auswertungen. Konkret seien die beiden zum Einsatz kommenden Medikamente Sotrovimab (Xevudy) und Regdanvimab (Regkirona) in der Lage, das Eindringen des SARS-CoV-2 Virus vor allem in die Zellen der Atemwege und Lunge zu verhindern, indem das entscheidende – sogenannte „Spike Protein“ – blockiert wird.

Die Antikörper-Therapie ist für COVID-19-erkrankte Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab zwölf Jahren und einem Gewicht von mindestens 40 Kilogramm vorgesehen. Die Patientinnen und Patienten dürfen keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und es muss zwingend ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf vorliegen. Der Beginn der Symptome darf nicht länger als fünf bis sieben (in Ausnahmefällen bis zehn) Tage zurückliegen.

Kein Ersatz für eine Impfung

Als Ersatz für eine Impfung dürften diese Arzneimittel allerdings nicht angesehen werden, stellt die Landesrätin klar: „Das wird so auch von Herstellerseite immer wieder klar kommuniziert“.