Kaum Stau bei der Einreise nach Deutschland
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Deutschland

Österreich nicht mehr Hochrisikogebiet

Österreich steht ab kommenden Samstag nicht mehr auf der deutschen Liste der Corona-Hochrisikogebiete. Das gab das deutsche Robert-Koch-Institut am Donnerstag bekannt. Gleichzeitig hat Deutschland die Einreisebestimmungen vor Weihnachten etwas nachgeschärft.

Seit 14. November hatte ganz Österreich als Hochrisikogebiet gegolten, mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg (Vorarlberg) und Jungholz sowie dem Rißtal (beide Tirol), die nur von Deutschland aus zugänglich sind.

Einreisebestimmungen nachgeschärft

Seit dem heutigen Donnerstag besteht laut Webseite des Auswärtigen Amtes bei der Einreise nach Deutschland für Personen bereits ab sechs Jahren eine Pflicht zum Mitführen eines Impf- oder Genesenen-Nachweises bzw. zur Vorlage eines negativen Corona-Tests. Zuvor galt dies nur für Personen ab zwölf Jahren.

Österreich für Deutsche kein CoV-Hochrisikogebiet mehr

Österreich steht ab Samstag nicht mehr auf der deutschen Liste der Hochrisiko-Gebiete: Das hat das Robert-Koch-Institut am Donnerstagnachmittag bekannt gegeben. Dennoch gilt: Nur dreimal Geimpfte brauchen keinen PCR-Test bei der Einreise, alle anderen schon und Ungeimpfte müssen überhaupt draußen bleiben.

Köstinger: „Motivierendes Signal“

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) begrüßte die Entscheidung angesichts der Bedeutung deutscher Urlauber für die österreichische Tourismusbranche: „Mit unseren erfolgreichen Sicherheitsmaßnahmen, der deutlich reduzierten Inzidenz und den bewährten Präventionskonzepten unserer Betriebe konnten wir den deutschen Nachbar davon überzeugen, Österreich wieder als sicheres Gebiet zu qualifizieren. Das ist genau der richtige Schritt und ein motivierendes Signal – vor allem für unsere Gastronomie- und Hotelleriebetriebe“, hieß es in einer Aussendung.

Einreise nach Österreich mit 2-G-Plus

Für die quarantänefreie Einreise nach Österreich gilt derzeit 2G-plus, also die Reisenden müssen genesen oder geimpft sein und zusätzlich einen PCR-Test nachweisen. Dreifach Geimpfte sind nicht zur Vorlage eines Testnachweises verpflichtet. Kinder unter zwölf Jahren sind von den Bestimmungen ausgenommen.