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Coronavirus

Hoher Rückstand bei CoV-Entschädigungen

In Vorarlberg gibt es 15.450 offene Vergütungs-Anträge von Unternehmen, deren Mitarbeiter wegen einer Covid-Infektion oder als K1-Kontakt abgesondert wurden, berichtet die Wirtschaftspresseagentur (wpa). Die Zahl der Bescheide hat sich wegen Personalmangel halbiert, zeitgleich verdreifachten sich die Neuanträge.

Die Entschädigungszahlungen für Firmen, deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aufgrund einer Covid-19-Infektion oder eines K1-Status behördlich abgesondert wurden, ziehen sich in Vorarlberg weiter gehörig in die Länge. Die wpa-Redaktion haben zuletzt Informationen aus Unternehmen erreicht, die auf die „Vergütung des Verdienstentganges gemäß Epidemiegesetz“ seit Jänner oder Februar 2021 warten. Damit nähert sich die Wartefrist dem Zeitraum eines Jahres, innerhalb dessen die Behörde entscheiden muss.

15.450 Fälle anhängig

Stellvertretend für die vier Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften ist der Bludenzer Bezirkshauptmann Harald Dreher für das sogenannte „Entschädigungsteam“ zuständig, das in der Messehalle 14 in Dornbirn angesiedelt ist. Dort werden die Anträge der Unternehmen auf Vergütungen nach Absonderungen der Belegschaft geprüft und gegebenenfalls mittels Bescheid freigegeben.

Aktuell blicke man auf rund 15.450 offene Anträge von Vorarlberger Unternehmen, so Dreher. Damit sei die Zahl der offenen Anträge (jeweils eine abgesonderte Person) höher als im Sommer 2021. Angesprochen auf die Bearbeitungsdauer sagte Dreher, dass man gegenwärtig an den Anträgen dran sei, die zu Jahresbeginn 2021 eingebracht wurden. „Das Jahr 2020 haben wir zum allergrößten Teil abgeschlossen. Offen sind nur wenige Spezialfälle.“

Entschädigungsteam personell ausgedünnt

Dreher begründet die langen Bearbeitungszeiten und den immer noch höheren Berg an offenen Anträgen folgendermaßen: Einerseits seien aufgrund der jüngsten Infektionswelle wieder viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Entschädigungsteam auf Vorgabe der Landesregierung in das Infektionsteam (Contact Tracing) versetzt worden.

„Im Sommer hatten wir rund 50 Mitarbeiter, gegenwärtig liegen wir bei elf Mitarbeitern“, erklärt Dreher. Das sei die Untergrenze, mit welcher das Entschädigungsteam arbeiten könne. Die Folge: Die Zahl der wöchentlich abgewickelten Fälle sank von mehr als 500 Bescheiden im Sommer auf derzeit etwa 250 Bescheide.

Neuanträge verdreifacht

Andererseits habe die jüngste Infektionswelle dazu geführt, dass die Neuanträge beinahe explosionsartig angestiegen seien, sagt Dreher. Zwischen Sommer und der letzten November-Woche 2021 sei es dem Entschädigungsteam noch gelungen, mehr Anträge abzuarbeiten, als neu hereingekommen seien. Als Beispiel nennt der Bludenzer Bezirkshauptmann die Kalenderwoche 47 mit 189 Neuanträgen und 244 hinausgegangenen Bescheiden. Vergangene Woche gab es dann aber 687 Neuanträge und nur noch 212 erledigte Bescheide.

Rund 8.000 Fälle abgeschlossen

Der Berg an offenen Anträgen wächst derzeit also wieder deutlich schneller, als er auf der anderen Seite abgearbeitet werden kann. Dass sich die Situation in den kommenden Monaten aufgrund der nach offiziellen Angaben deutlich ansteckenderen Omikron-Variante von SARS-CoV-2 entspannt, dürfte wohl eher nicht der Fall sein. Seit Pandemiebeginn im Frühjahr 2020 wurden insgesamt 8.000 Anträge mittels Bescheid abgearbeitet. Dafür erhielten die Firmen in Vorarlberg rund 46,6 Millionen Euro an Vergütungen, so Dreher.

Jeder Antrag muss manuell geprüft werden

Seit Februar 2021 können Unternehmen in Vorarlberg die Anträge auf Vergütung des Verdienstentganges für ihre Arbeitnehmer auch über ein Online-Formular stellen. Mittlerweile kämen weit mehr als 90 Prozent der Anträge über die Online-Schiene. „Das verkürzt die Bearbeitungsdauer erheblich, da viele Daten im gleichen Format schneller verarbeitet werden können“, sagt Dreher. Dass sich die Wartezeiten trotz der Online-Anträge nicht wesentlich verkürzt haben, hänge mit dem Umstand zusammen, dass jeder einzelne Antrag dennoch manuell geprüft werden müsse. Das schreibe das dafür heranzuziehende Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) vor.

Bis zu zwei Monate Einarbeitung

Im Infektionsteam setze man Juristen, Personalverrechnungs-Experten und fachlich eingeschulte Sachbearbeiter ein. Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die keine berufliche Erfahrung mit Verwaltungstätigkeiten haben, bräuchten rund zwei Monate, bis sie in die Materie eingearbeitet seien, sagt Dreher. Am Vorarlberger Arbeitsmarkt sei es derzeit eher schwierig, dafür Personal zu finden.