Falls schwerwiegende Vertragsverletzungen vorliegen, kann die ÖGK den Kassa-Vertrag kündigen, bestätigt der Landesvorsitzende der ÖGK in Vorarlberg, Manfred Brunner. Eine schwerwiegende Verletzung könne z.B. vorliegen, wenn ein Arzt den Patienten entgegen dem Stand der wissenschaftlichen Medizin behandelt, sagt Brunner. Mehr zu den Ankündigungen von ÖGK-Chef Huss unter: „Ärzte als Impfgegner: ÖGK droht mit harten Konsequenzen“ (news.ORF.at)
Beispiel: Todesfall nach Ivermectin-Rezept
Ein extremes Beispiel dafür: In Salzburg ist kürzlich ein Pensionist verstorben. Sein Hausarzt soll ihm zuvor das Pferdeentwurmungsmittel Ivermectin verschrieben haben. Unter Verschwörungstheoretikern gilt es als Heilmittel gegen Covid19-Erkrankungen. In diesem besonderen Fall wird die Entziehung des Kassavertrages bereits geprüft. Der Fall beschäftigt inzwischen auch die Staatsanwaltschaft.
Wenn ein Patient das Gefühl hat, dass ihn sein Arzt nicht im Rahmen des medizinischen Wissenstandes berät oder behandelt, kann er das bei der ÖGK anzeigen.
Bislang keine Fälle in Vorarlberg
In Vorarlberg sind hingegen noch keine solchen Fälle bekannt, sagt Brunner. Auch die vier Vorarlberger Ärzte, die wegen Unmutsäußerungen derzeit im Visier der Staatsanwaltschaft sind, beschäftigen die ÖGK zurzeit nicht. Bevor die Gesundheitskasse tätig wird, werden sowieso erst andere Instanzen aktiv, sagt Brunner – zum Beispiel die Ärztekammer. Diese könne laut Brunner auch Strafen bis hin zu Berufsverboten verhängen.