Die Teilnehmenden wurden über Lautsprecher informiert, die Versammlung zu beenden. Mehrere hinzugerufene Polizeistreifen brachten die Leute dazu, schließlich den Landhausplatz zu verlassen. Gröbere Zwischenfälle gab es nach Angaben der Polizei keine.

Laut Versammlungsgesetz (§7) darf während einer Landtagssitzung im Umkreis von 300 Metern rund um das Landhaus keine Versammlung stattfinden. Wird dennoch eine Versammlung abgehalten, macht sich jeder Versammlungsteilnehmer strafbar.