Kinderarzt
APA/GEORG HOCHMUTH
APA/GEORG HOCHMUTH
Coronavirus

Impfbefreiungsattest nur in Ausnahmefällen

Je näher die Impfpflicht rückt, desto größer wird auch das Interesse, wie man um sie herumkommt, ohne Strafe zu zahlen. Manche Vorarlberger Ärzte berichten bereits jetzt von vermehrten Anfragen, wie man zu einem Impfbefreiungs-Attest kommt. Generell gilt aber nur in Ausnahmefällen eine Befreiung. Wird ein Attest unberechtigt ausgestellt, drohen hohe Strafen.

In gut zweieinhalb Monaten soll die Impfpflicht in Kraft treten. Je näher diese rückt, desto größer wird der Druck auf jene, die sich bisher nicht impfen lassen wollten. Es ist aber im Entwurf für das Gesetz vorgesehen, dass Menschen von der Impfpflicht befreit werden können, wenn das medizinisch gerechtfertigt ist.

Wer bekommt eine Impfbefreiung?

Je näher die Impfpflicht rückt, desto größer wird auch das Interesse, wie man um sie herumkommt, ohne Strafe zu zahlen. Manche Vorarlberger Ärzte berichten bereits jetzt von vermehrten Anfragen, wie man zu einem Impfbefreiungs-Attest kommt. Generell gilt aber nur in Ausnahmefällen eine Befreiung. Wird ein Attest unberechtigt ausgestellt, drohen hohe Strafen.

Laut Gesundheitsministerium ist das zum Beispiel, sechs Monate nach einer Organtransplantation oder bei schweren Allergien auf Impfstoffe der Fall. Das trifft aber nach Ansicht von Medizinern nur auf sehr wenige Menschen zu. Dennoch sorgen sich manche Ärzte, dass es großen Andrang geben wird.

Robert Spiegel, der Covid-Beauftragte der Vorarlberger Ärztekammer befürchtet, dass hartgesottene Impfgegner vermutlich nichts unversucht lassen, an so ein Attest zu kommen: „Das ist so sicher, wie das Amen im Gebet, dass sobald dieses Gesetz kommt, es einen Run auf die Atteste und auch einen Missbrauch geben wird.“ Bereits jetzt berichten manche Arztpraxen in Vorarlberg, dass Patienten vermehrt nach derartigen Attesten fragen.

Fachärzte können Attest ausstellen

Diese Atteste können von jedem zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt ausgeschrieben werden, also Fachärzte, Allgemeinmediziner bzw. jene Ärzte die eine Ordination eröffnen können, erklärt Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher. Bislang obliegt es im Ermessen des Arztes, ob ein derartiges Befreiungsattest notwendig ist oder nicht, sagt Grabher.

Jemand, der sich nicht impfen lassen kann und dafür auch ein entsprechendes Attest hat, darf einen Bereich betreten, für den eigentlich 2-G gilt. Dann muss er sich eben testen lassen.

Kaum psychische Gründe gegen Impfung

Der Fachgruppenobmann für Psychiatrie und Neurologie der Vorarlberger Ärztekammer, Csaba Nemes, kann sich kaum Gründe vorstellen, die aus psychiatrischer Sicht gegen eine Impfung sprechen. Einer der wenigen: „Extreme Formen der Verhaltensstörung, bei welcher der Patient nicht ruhig sitzen kann – da könnte es dann mit der Impfung schwierig werden“. Laut Philipp Kloimstein, dem Leiter des Krankenhauses Maria Ebene wären auch Phobien z.B. vor Spritzen kein Grund ein Impfbefreiungs-Attest auszustellen, weil es ja die Möglichkeit gibt, Phobien zu therapieren.

Robert Spiegel, Impfkoordinator und Covid-Beauftragter der Vorarlberger Ärztekammer sieht das Problem in den nicht vorhanden Richtlinien: „Es gibt natürlich Leute, die man befreien muss, das ist gar keine Frage. Aber man sollte uns irgendwas in die Hand geben, mit dem ganz klar gesagt werden kann, wie man vorgehen muss.“ Zwar existiert mittlerweile eine Liste mit Erkrankungen, bei denen von einer Impfung abgeraten wird, allerdings ist diese aus Sicht von Spiegel nicht konkret genug.

Bis zu 3.600 Euro Strafe

Wenn ein Arzt eine Impfbefreiung ausstellt, obwohl es keine bräuchte, muss er mit einer Strafe rechnen. Im Gesetzesentwurf ist klar festgehalten, dass Ärzte, die ein Attest ausstellen, das nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht, eine Verwaltungsübertretung begehen. Diese wird mit bis zu 3.600 Euro bestraft.