Ärztin bei der Untersuchung mit einem Stetoskop
APA/HELMUT FOHRINGER
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Coronavirus

CoV-Unmutsäußerungen: Vier Ärzte angezeigt

In Vorarlberg sind aufgrund von Unmutsäußerungen über medizinische Coronavirus-Behandlungsvorgaben vier Ärztinnen und Ärzte von der Ärztekammer bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Landeshauptmann Wallner bezeichnete das Verhalten der betreffenden Ärzte als „nicht hilfreich“.

Sollte ein Strafverfahren gegen die Betroffenen eröffnet werden, könnte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) veranlassen, dass die Mediziner vorübergehend vom Dienst enthoben werden.

Voraussetzung dafür ist allerdings eine grobe Verfehlung gegen das Ärztegesetz. Außerdem wurden von den Vorfällen auch der Disziplinarrat der Ärztekammer und der Ehrenrat informiert. Aufgrund des Ärztegesetzes heißt es dort, man dürfe keine Auskünfte geben.

CoV-Unmutsäußerungen: Vier Ärzte angezeigt

In Vorarlberg sind aufgrund von Unmutsäußerungen über medizinische Coronavirus-Behandlungsvorgaben vier Ärztinnen und Ärzte von der Ärztekammer bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Landeshauptmann Wallner bezeichnete das Verhalten der betreffenden Ärzte als „nicht hilfreich“.

Wallner: Man brauche volle Mitarbeit

Zu einem möglichen Stopp der Berufsausübung hat sich der Landeshauptmann am Dienstag nicht äußern wollen. Generell sei ein solches Verhalten von Ärzten aber nicht hilfreich: „Aber dass wir natürlich eigentlich das Umgekehrte brauchen, ist auch klar – nämlich die volle Mitarbeit der Ärzteschaft.“ Es brauche die Beratungsmöglichkeiten gerade auch für Personen, die Angst vor einer Impfung haben, so Wallner. Die Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft sei besonders wertvoll, denn jeder höre am allermeisten auf den eigenen Hausarzt.

„Das sehe ich natürlich auch mit einem gewissen unangenehmen Gefühl, wenn Ärzte auftauchen, die komplett das Gegenteil behaupten“, so Wallner: „Da ist auch meine Bitte an die Ärztekammer gegangen, alles zu tun, dass das auch intern besprochen wird. Es hilft uns in der Pandemiebekämpfung gar nicht, sondern es geht genau ins Gegenteil. Aber das will ich jetzt trennen von der Frage, ob wir eine Berufsausübung stoppen oder nicht.“