Besucher des Adventmarktes trinken Glühwein bzw. Punsch
APA/GEORG HOCHMUTH
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Politik

Alkoholverbot auf Weihnachtsmärkten

In Vorarlberg endet der Lockdown für Geimpfte und Genesene am Sonntag um 0.00 Uhr. Bis auf die Nachtgastronomie und Après-Ski-Lokale werden alle Bereiche geöffnet. Neben den bundesweiten Regelungen gib es in Vorarlberg aber zusätzliche Maßnahmen, wie zum Beispiel das Alkoholverbot auf Weihnachtsmärkten.

Vorarlberg öffnet trotz hoher Sieben-Tage-Inzidenz alle Bereiche – vom Handel über Dienstleister (z.B. Frisöre), Gastronomie, Tourismus, bis hin zum Kultur-, Freizeit- und Sportbereich für Geimpfte und Genesene. Nur die Nachtgastronomie und Apres-Ski-Lokale bleiben zu. Für Ungeimpfte bleibt der Lockdown weiter aufrecht.

Neben den bundesweiten Regelungen, wie zum Bespiel die einheitliche Sperrstunde um 23.00 Uhr und die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen gibt es in Vorarlberg zusätzliche Maßnahmen:

  • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen indoor (z.B. Konzerte, Theater) und outdoor dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.
  • In der Gastronomie dürfen entweder maximal zehn Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, höchstens jedoch zehn minderjährige Kinder, an einem Tisch sitzen, oder Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.
  • Bei Weihnachtsmärkten gilt ein Alkoholverbot. Auch die Konsumation von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist untersagt.
  • In den Krankenhäusern gilt ein Besuchsverbot. Ausnahmen davon sind: Minderjährige können von zwei Personen pro Tag besucht werden, wobei Begleitpersonen als Besucher anzurechnen sind. Ein Besucher pro Patient pro Woche sind erlaubt, sofern der Patient in der Krankenanstalt länger als eine Woche aufgenommen ist. Auch die Begleitung zu Schwangerschaftsuntersuchungen, zur Geburt und danach ist für maximal eine Person erlaubt. Für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen sind in Absprache mit der zuständigen medizinischen Abteilung ebenfalls Ausnahmen möglich. Für alle BesucherInnen gilt die 2,5-G-Regel.

Hier ein Überblick über die österreichweiten „Mindeststandards“.

Sperrstunde und FFP2-Maskenpflicht

Die Sperrstunde ist bundesweit einheitlich mit 23.00 Uhr festgesetzt. Darüber hinaus sind Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, etwa eine umfassende FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Die 2-G-Regel gilt überall außer am Arbeitsort – dort gilt weiterhin die 3-G-Regel.

Im Gesundheits- und Pflegebereich (Spitäler, Seniorenheime) gilt 2,5-G und FFP2-Pflicht am Arbeitsplatz. Für Besucher gilt: Zutritt nur mit 2,5-G, FFP2-Pflicht und maximal zwei Besucher pro Bewohnerinnen und Bewohner und Tag in Alten- und Pflegeheimen.

Vorarlberg mit höchster Sieben-Tage-Inzidenz

Vorarlberg ist mit 700,8 derzeit das Bundesland mit der höchsten Sieben-Tage-Inzidenz. Dennoch darf man in Vorarlberg ab Sonntag wieder ins Gasthaus gehen und in Hotels die Nacht verbringen. Auch Tirol und Burgenland gehen diesen Weg. Die anderen Bundesländer öffnen erst ab 17. Dezember, Wien sogar erst mit 20. Dezember.

Appell zur Vorsicht

Mit Blick auf die nach wie vor angespannte Situation in den Spitälern sei weiterhin erhöhte Vorsicht geboten, sagen Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP).

Aktuell verzeichnet Vorarlberg sinkende Infektionszahlen. An den Intensivstationen im Land bleibt die Lage hingegen weiter angespannt. Umso wichtiger sei es, die Öffnungen behutsam mit aller größter Vorsicht vorzunehmen, bekräftigt der Landeshauptmann. In der Situation sei Eigenverantwortung gefordert, so Wallner: „Jede und jeder Einzelne ist gefragt.“ Mit der Landesverordnung würden die österreichweit geltenden Mindeststandards, die mit der Bundesregierung vereinbart wurden, „gezielt durch zusätzliche landesspezifische Vorsichtsmaßnahmen verschärft“, so Wallner.