2-G-Regel Schild bei Gastronomiebetrieb
APA/Herbert Pfarrhofer
APA/Herbert Pfarrhofer
Coronavirus

Öffnung mit zusätzlichen Auflagen

Vorarlberg wird die bundesweiten Mindeststandards zum Lockdown-Ende für Geimpfte und Genesene um eigene landesspezifische Schutzmaßnahmen ergänzen. Diese Verschärfungen betreffen Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen und die Höchstzahl an Gästen, die in der Gastronomie an einem Tisch sitzen dürfen.

Grundsätzlich endet der Lockdown für alle Geimpften und Genesenen in der Nacht von Samstag auf Sonntag (11./12. Dezember). Für Ungeimpfte bleibt der Lockdown auf unbestimmte Zeit weiter aufrecht.

In Vorarlberg werden fast alle Bereiche wieder geöffnet – vom Handel über persönliche Dienstleister (wie Friseure), die Gastronomie, Tourismus, bis hin zum Kultur-, Freizeit- und Sportbereich, teilte die Landesregierung am Donnerstagabend mit. Weiterhin geschlossen bleiben müssen die Nachtgastronomie sowie Après-Ski-Lokale. Sperrstunde ist 23.00 Uhr. Darüber hinaus gilt eine umfassende FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Die 2-G-Regel gilt überall im Land, außer am Arbeitsort – dort gilt weiterhin die 3-G-Regel.

Gesundheits- und Pflegebereich: 2,5-G-Regel

In Spitälern und Pflegeheimen gilt 2,5-G und FFP2-Pflicht am Arbeitsplatz außer bei sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen. Die bisherige Regelung für Besuche bleibt aufrecht: Zutritt nur mit 2-G-Plus, FFP2-Pflicht und Besuchergrenze von maximal einer Person pro Tag. Für 2-G-Plus sind grundsätzlich PCR-Tests erforderlich, Antigentests gelten nur bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests.

In Krankenhäusern benötigen Patientinnen und Patienten mit geplanten Terminen einen 3-G-Nachweis. Notfall- und Akutpatienten und deren notwendige Begleitperson erhalten uneingeschränkten Zugang.

Verschärfungen im Vergleich zum Bund

  • An Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in Gebäuden (z.B. Konzerte, Theater) und im Freien dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.
  • In der Gastronomie dürfen maximal zehn Personen an einem Tisch sitzen, zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder Minderjähriger, für die eine Aufsichtspflicht wahrgenommen wird – höchstens aber zehn Kinder.
  • Oder: Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.

Lockdown-Ende am 12. Dezember

Am 12. Dezember endet der bundesweite Lockdown für Geimpfte und Genesene. Die Reaktionen auf die Öffnungen sind jedoch gespalten. Denn in Vorarlberg ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Bundesländervergleich nach wie vor am höchsten.

Öffnungen mit Vorsicht

„Die große Vorsicht ist mit Blick auf die nach wie vor angespannte Situation in den heimischen Spitälern unbedingt notwendig“, begründet Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) die regionalen Sonderbestimmungen für Vorarlberg. Die Regelungen werden zeitgerecht mit einer Verordnung des Landeshauptmannes in Kraft gesetzt.

Am Donnerstag wurden in den Vorarlberger Krankenhäusern 148 Corona-Erkrankte (plus sieben gegenüber Mittwoch) stationär betreut, davon 29 (plus zwei) auf Intensivstationen – davon 25 ungeimpft. Von 68 Intensivbetten waren am Donnerstag noch 17 für alle Patientengruppen verfügbar.

Lockdown-Ende mit Sehnsucht erwartet

Bei den Vorarlberger Gastronomen ist die Freude über das Lockdown-Ende groß. Der einzige Wermutstropfen ist, dass die Nachtgastronomie weiterhin geschlossen bleibt. Auch die Kultur-Szene ist erleichtert, dass es wenigstens ein reduziertes Kulturprogramm rund um Weihnachten geben kann.