Wartebereich in Krankenhaus
APA/dpa/Holger Hollemann
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Gesundheit

Spitäler: Zum Termin nur noch mit 3-G

Nachdem die Auslastung in Vorarlbergs Spitälern noch immer hoch ist, treten mit Montag neue Zutrittsregeln in Kraft. Dann benötigen auch Patientinnen und Patienten mit geplanten Terminen einen 3-G-Nachweis. Notfall- und Akutpatienten und deren notwendige Begleitperson erhalten uneingeschränkten Zugang. Das Besuchsverbot bleibt.

Die Vorarlberger Krankenhäuser haben ihre Zutrittsregeln überarbeitet, „um die Mitarbeitenden und andere Patientinnen und Patienten bestmöglich zu schützen sowie die begrenzten Kapazitäten nicht weiter zu belasten“, so die Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) am Donnerstag.

Notfälle brauchen keinen 3-G-Nachweis

Notfall- und Akutpatienten, sowie deren notwendige Begleitperson erhalten immer und auch weiterhin unbeschränkt Zugang zum Krankenhaus. Für Patientinnen und Patienten ab zwölf Jahren mit geplanten Terminen zur stationären, ambulanten oder tagesklinischen Aufnahme gilt jedoch ab 13. Dezember die 3-G-Regel und FFP2-Maskenpflicht.

Begleitung zugelassen

Termin-Patienten werden ersucht, nach Möglichkeit allein ins Spital zu kommen. In notwendigen Ausnahmefällen sind Begleitpersonen selbstverständlich erlaubt. So dürfen Minderjährige und Unterstützungsbedürftige von bis zu zwei Personen begleitet werden. Zu Schwangerschaftsuntersuchungen, zur Geburt und danach ist eine Person zugelassen. Für diese Begleitpersonen gilt bei der Begleitung zu geplanten Terminen die 2,5-G-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Auch bei kritischen Lebensereignissen ist eine Begleitung zugelassen.

Ausnahmen für Begleitpersonen:

  • Begleitung minderjähriger Kinder u. unterstützungsbedürftiger Personen – max. 2 Personen
  • Begleitung zu Schwangerschaftsuntersuchung, zur Geburt und danach – max. 1 Person
  • Begleitung bei kritischen Lebensereignissen
Kind Hand Krankenhaus
pingpao – stock.adobe.com
Für Begleitpersonen gelten Ausnahmen beim Besuchsverbot

Bis auf weiteres keine Besuche

Das Besuchsverbot in den Landeskrankenhäusern bleibt bis auf Weiteres aufrecht, um die Personenanzahl in den Häusern und damit das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Ausnahmen gelten für Personen mit einer Aufenthaltsdauer von über einer Woche. Für Besuchspersonen gilt die 2-G-Plus-Regel.

Das heißt, sie müssen neben einem Impf- oder Genesenen-Nachweis auch ein gültiges PCR-Testergebnis vorweisen. Für Minderjährige und auch im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen sind Ausnahmen vorgesehen. Dies ist mit der zuständigen medizinischen Fachabteilung abzuklären.

Ausnahmen für Besuchsregelung:

  • Minderjährige Kinder können von zwei Personen pro Tag besucht werden, wobei Begleitpersonen als Besucher anzurechnen sind. Es gilt die 2,5-G-Regel.
  • Ein Besucher pro Patient pro Woche, sofern der/die Patient/in in der Krankenanstalt länger als eine Woche aufgenommen ist. Es gilt für diese Besuchenden die 2-G-Plus-Regel.
  • Für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen sind ebenfalls Ausnahmen möglich, bitte wenden Sie sich an die zuständige medizinische Abteilung.

FFP2-Tragepflicht im gesamten Gebäude

Besuchs- und Begleitpersonen haben (auch im Krankenzimmer) wie auch Patienten ab 14 Jahren durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder ab sechs bis 13 Jahren benötigen einen Mund-Nasen-Schutz. Die Spitäler bitten die Bevölkerung, die Schutzmaßnahmen in ihren Häusern konsequent einzuhalten beziehungsweise nach Möglichkeit von einem Besuch abzusehen. Spitalsambulanzen sollten weiterhin nur im Notfall oder mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer niedergelassenen Ärztin bzw. eines Arztes aufgesucht werden.

3-G-Regel:

  • Geimpft: Gültiges Impfzertifikat nach der aktuellen Covid 19-Verordnung oder
  • Genesen: Gültiges Genesungszertifikat z.B. Arztbrief oder Absonderungsbescheid oder
  • Getestet: PCR-Test (72 Stunden gültig), Antigen-Test (24 Stunden gültig)

2,5-G-Regel:

  • Geimpft oder
  • Genesen oder
  • PCR-getestet (gültig: 72 Stunden)

2-G-plus-Regel:

  • Geimpft + PCR-Test, oder
  • Genesen + PCR-Test
  • PCR-Test nicht älter als 72 Stunden

Weiterhin hohe Intensivbelegung

Am Mittwoch wurden 15 an COVID-19-erkrankte Personen in den Vorarlberger Spitälern aufgenommen, sieben COVID-19-Patienten wurden aus dem Krankenhaus entlassen.

86 Prozent auf Intensiv ungeimpft

Derzeit müssen 29 COVID-19-Patienten auf der Intensivstation behandelt werden, davon sind 25 Patienten nicht geimpft (das entspricht 86,2 Prozent). Außerdem werden auch 22 Nicht-COVID-19-Erkrankte intensivmedizinisch betreut. Aktuell sind damit – bei Einschränkung des Regelbetriebes – noch 17 Intensivbetten für alle Patientengruppen verfügbar.

Im Bedarfsfall zusätzliche Beatmungsplätze

Zurzeit werden insgesamt 148 COVID-19-Patienten stationär betreut, davon sind 107 nicht geimpft. Insgesamt stehen 68 Betten zur intensivmedizinischen Behandlung von Patienten bereit. Im Bedarfsfall können die Vorarlberger Spitäler die intensivmedizinische Versorgung stufenweise auf max. 104 Beatmungsplätze aufstocken.