Peter Bußjäger
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Coronavirus

Impfpflicht: Strafe laut Bußjäger „verfassungskonform“

Für den Vorarlberger Verfassungsexperten Peter Bußjäger ist die geplante Strafhöhe bei Verstößen gegen die Impfpflicht verfassungskonform. Offen sei aber, ob die Höchststrafe von jährlich 3.600 Euro über mehrere Jahre ansteigen könne.

Im ersten Entwurf zur Impfpflicht, die ab Februar in Österreich gelten soll, ist vorgesehen, dass ungeimpfte Menschen ab Mitte März eine Strafe zahlen müssen – und zwar 600 Euro alle drei Monate. Die Höchststrafe pro Jahr beläuft sich auf 3.600 Euro.

Zur Person: Peter Bußjäger
Der Vorarlberger Peter Bußjäger ist Verfassungs- und Verwaltungsjurist. Er ist Universitätsprofessor an der Uni Innsbruck, Direktor des Instituts für Föderalismus sowie Verfassungsrichter am Liechtensteinischen Staatsgerichtshof.

Kann die Höchststrafe kumuliert werden?

Für den Vorarlberger Verfassungsexperten Peter Bußjäger ist in diesem Zusammenhang allerdings noch ein wichtiges Detail offen: „Die Frage stellt sich schon, wie hoch letztlich Strafen kumuliert werden können“, so Bußjäger. „Ich glaube, hier müsste man dann schon eine Grenze einziehen. Sind das die 3.600 Euro? Oder kann sich das über mehrere Jahre hinweg erstrecken? Ich glaube, hier müsste eine Klarstellung getroffen werden.“

Strafe laut Bußjäger grundsätzlich verfassungskonform

Grundsätzlich aber sei die Strafe bei einem Nichtbefolgen der Impfpflicht mit der Verfassung vereinbar, so Bußjäger weiter: „Die Strafverfolgung mit 600 Euro, die vorgesehen ist, ist sicherlich aus meiner Sicht verfassungskonform.“

Minister Mückstein: Keine Beugehaft

Die geplante Impfpflicht soll gegen Ende der Woche präsentiert werden. Etliches ist bereits durchgesickert. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) verwies am Montag in der ZIB2 jedoch auf die laufenden Gespräche. Bestätigen wollte er nur, dass eine Beugehaft für Impfverweigerer keinesfalls geplant ist.

Langfassung: Gesundheitsminister Mückstein zur Impfpflicht

Wenn das Gesetz zur Impfpflicht in Kraft ist, müssen sich 1,4 Millionen Menschen in Österreich impfen lassen oder Ausnahmen nachweisen. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ist aus Brüssel zugeschaltet und spricht über den Gesetzesentwurf zur Impfpflicht. Die Impfpflicht gilt ab 1. Februar 2022. Wer die Impfung verweigert, kann mit bis zu 600 Euro bestraft werden. Auf den Grund, warum die Impfpflicht für Kinder und Schwangere nicht gelten soll, geht Mückstein nicht genauer ein.

Mückstein: Breiter Konsens wichtig

Mückstein betonte mehrmals im Gespräch mit der ZIB2, dass zur geplanten Impfpflicht, die im Februar in Kraft treten soll, ein breiter Dialog gestartet worden sei. Fachleute, die Opposition sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft seien einbezogen worden. Am Donnerstag oder Freitag soll der Entwurf vorliegen, bis dahin laufen noch weitere Gespräche. Wichtig „bei einem so einschneidenden Schritt“ sei ein breiter gesellschaftlicher und politischer Konsens, so Mückstein.

Dass die Impfpflicht, wie kolportiert, ab 14 Jahren gelten soll und Schwangere ausgenommen sind, wollte Mückstein nicht bestätigen: „Die Gespräche laufen“, so der Gesundheitsminister. Man spreche noch etwa über eine Liste von Krankheiten, die eine Ausnahme möglich machten – mehr dazu in news.ORF.at: Impfpflicht-Entwurf soll „wasserdicht“ sein.