Grüner Pass
APA/ Helmut Fohringer
APA/ Helmut Fohringer
Coronavirus

„Grüner Pass“ gilt nur noch neun Monate

Die Gültigkeit des „Grünen Passes“ wird ab heute von einem Jahr auf neun Monate verkürzt. Wer Anfang März die zweite CoV-Impfung bekommen und sich bis heute keine Auffrischung geholt hat, dessen Impfzertifikat ist jetzt ungültig.

Ab dem dritten Stich ist der „Grüne Pass“ dann wieder 270 Tage lang gültig. Ausgenommen sind Personen, die genesen und zumindest einmal geimpft sind. Für sie ist das Zertifikat weiterhin 360 Tage gültig, hieß es seitens des Gesundheitsministeriums. Ab 3. Jänner 2022 ist das Impfzertifikat einer einmaligen Janssen-Dosis (Johnson & Johnson) nicht mehr gültig.

Booster: „Grüner Pass“ muss aktualisiert werden

Die Auffrischungsimpfung erscheint nicht automatisch in der „Grünen Pass“-App auf dem Handy. Dafür muss man das neue Impfzertifikat erneut hochladen. Die Aktualisierung funktioniert relativ einfach, indem man das neue Impfzertifikat zur App hinzufügt. Rechts unten gibt es ein kleines „Plus“-Zeichen und damit ist es möglich, das zuvor heruntergeladene Zertifikat in der App abzuspeichern. Man kann auch vom ausgedruckten Zertifikat den QR-Code einscannen. Das Impfzertifikat kann man sich übrigens auch auf der Seite des Gesundheitsministeriums mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte herunterladen. Oder man geht mit der E-Card beispielsweise in eine Apotheke und lässt sich die Bescheinigung dort ausdrucken.

So funktioniert der „Grüne Pass“

Mit dem „Grünen Pass“ kann man digital oder per Ausdruck nachweisen, dass man entweder genesen, geimpft oder getestet ist. Er trat EU-weit am 1. Juli in Kraft. Er gilt als Zutrittszertifikat in Bereichen, wo 2-G oder 3-G gilt. Zudem erleichtert er das Reisen innerhalb der EU. Wichtig: Die Gültigkeit des Impfzertifikats wurde verkürzt – mehr dazu in ORF.at.