Skigebiet Bödele
Jürgen Kostelac
Jürgen Kostelac
Wirtschaft

Bödele startet am Freitag in Wintersaison

Das Skigebiet Bödele startet am Freitag, 3. Dezember 2021, unter den derzeit geltenden CoV-Bedingungen in die heurige Skisaison. Dank der Schneefälle der letzten Tage würden am Bödele sehr gute Naturschnee-Bedingungen herrschen, heißt es in einer Aussendung am Donnerstag.

Die Liftanlagen am Bödele sind ab Freitag täglich und durchgehend von 9.00 bis 16.15 Uhr in Betrieb. Welche Liftanalagen und Pisten tatsächlich geöffnet sind, ist ab 3. Dezember auf der Website ersichtlich.

Die Sicherheit sowie die Gesundheit der Gäste, Mitarbeiter und Einwohner stehe an oberster Stelle. Deshalb werden alle Vorgaben bezüglich Covid-19 strengstens eingehalten. Insbesondere appelliert das Skigebiet an einen verantwortungsvollen Umgang und die eigene Vernunft. Das Bödele bittet die Gäste um Geduld, denn der 2-G-Check und das Freischalten von bereits erworbenen Jahres-, Saison oder Mehrtageskarten erfolgt an der Kassa. Dazu ist ein 2-G-Nachweis vor Ort und sowie eine datenschutzrechtliche Zustimmung zur Erfassung erforderlich.

Hochälpele Skilift Bödele
Alois Metzler

Hochjoch bereits in Betrieb, Damüls ab Samstag

Im Skigebiet Silvretta-Montafon laufen die Lifte am Hochjoch bereits an den Wochenenden und auch die Skilifte in Schetteregg starten am Samstag in einen Wochenendbetrieb. Ebenfalls für Samstag hat Damüls den Start in die Skisaison angekündigt. Die Lifte in Mellau werden aber erst am 11. Dezember in Betrieb genommen.

Diese Covid-19-Maßnahmen gelten derzeit

  • Beim Skifahren gilt die 2-G-Pflicht – genesen oder geimpft
    Ausnahme: Kinder bis 12 Jahre; für Kinder zwischen 12 und 15 Jahre (allgemein schulpflichtige Kinder), die im Rahmen der Schultest (österreichischer Ninja-Pass) getestet werden.
  • Ein gültiger 2-G-Nachweis ist mitzuführen
  • Beherbergungsbetriebe und die Gastronomie bleiben (mit Stand 2.12.) noch bis zumindest 11.12.2021 geschlossen – Der Take-Away-Service wird örtlich individuell geregelt.
  • Maskenpflicht für die Nutzung geschlossener Räume (z. B. WC-Anlagen)