Landesgericht Feldkirch
ORF Vorarlberg
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Chronik

Vorarlberger wegen Tierquälerei verurteilt

Ein 23 Jahre alter Mann ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Tierquälerei zu einer teilbedingten Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt worden. Er hat nach Ansicht des Gerichts im Sommer 2018 eine Katze in Lustenau mehrere Tage mit einem Strick in einem Holzschuppen festgebunden. Der Angeklagte bestritt die Tat.

Im Sommer 2018 gab es in Lustenau auffallend viele Fälle von Tierquälerei, vor allem an Katzen. Immer wurden Tiere so angebunden, dass sie ohne fremde Hilfe nicht mehr freigekommen wären. Bereits 2019 saß der junge Mann, der damals wie heute seine Unschuld beteuerte, wegen eines ähnlichen Falls vor Richter Richard Gschwenter auf der Anklagebank. Während es damals einen Freispruch gab, wurde der Mann nun verurteilt, denn dieses Mal gab es Spuren. „Einzeln betrachtet könnte man auch hier an Zufall glauben, doch in Summe sind es langsam zu viele Zufälle“, so der Richter.

Strick mit Katzenhaaren beim Angeklagten gefunden

Bei einer wegen des Verdachtes auf ein Suchtmittelvergehen beim Angeklagten durchgeführten Hausdurchsuchung wurde genau die Art von Strick gefunden, die bei der festgebundenen Katze gesichert worden war. Am Strick befanden sich Katzenhaare, die optisch jenen des Tieres ähnelten. Ein DNA-Abgleich war nicht mehr möglich, weil zu viel Zeit verstrichen und die Katze inzwischen gestorben war. Auch in den Fahrradtaschen des Mannes wurden Katzenhaare gefunden. Nachdem er aus dem betreffenden Lustenauer Ortsteil weggezogen war, gab es kaum mehr derartige Zwischenfälle.

Für das Gericht war das alles Beweis genug, dass es sich bei dem Mann um den Tierquäler handelt. Die Strafe wurde mit 9.000 Euro bemessen. 3.000 davon sind zu bezahlen, der Rest wurde auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.