Schülerin sitzt vor Laptop
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Schule

Distance Learning auch für Geimpfte und Genesene

Seit vergangener Woche haben Schulen die Möglichkeit, gleich alle Schüler einer Klasse nach Hause ins Distance Learning zu schicken, wenn es zwei Coronavirusfälle gibt. Die Kinder werden dann online daheim unterrichtet – auch diejenigen, die bereits genesen oder geimpft sind.

Da Online-Unterricht für Volksschüler noch schwierig ist, bekommen diese Lernpakete, die sie zu Hause abarbeiten können. Es bedeutet aber auch, dass Mütter und Väter das Homeschooling ihrer Kinder wieder selbst betreuen müssen, wenn die Klasse geschlossen ist. Auch dürfen die Kinder dann nicht in die Schülerbetreuung geschickt werden.

Das letzte Wort bei der Schließung einer Klasse hat die Bildungsdirektion. Sie prüfe von Fall zu Fall, ob die Schließung einer Klasse wirklich notwendig sei, heißt es, zwei Coronavirusfälle würden nicht automatisch bedeuten, dass alle Kinder heimgeschickt werden. Wenn allerdings die Klasse ins Distance Learning geschickt wird, müssen auch die Kinder daheim unterrichtet werden, die genesen oder geimpft sind.

Arbeitgeber muss Sonderpflegeurlaub genehmigen

Die Schließung von Klassen ist gerade für berufstätige Eltern von jüngeren Kindern ein Problem, weil sie damit eben auch keine Betreuungsmöglichkeit in der Schule haben. Es sei aber mit dem Arbeitsministerium vereinbart, dass der Arbeitgeber in diesem Fall Sonderpflegeurlaub genehmigen müsse, heißt es von der Bildungsdirektion.