Der Bund hat eine Änderung der Geflügelpest-Verordnung mit einer Reihe von Schutzmaßnahmen für das Hausgeflügel erlassen, welche am Freitag in Kraft getreten ist. Zu dem darin bezeichneten Risikogebiet gehören in Vorarlberg die Gemeinden entlang des Bodensees, des Rheins bis nach Feldkirch sowie der vordere Bregenzerwald.
Noch gibt es keinen Vogelgrippe-Fall in Vorarlberg. Den letzten großen Ausbruch erlebte das Land vor fünf Jahren, da mussten Dutzende Betriebe gesperrt und Tausende Tiere getötet werden.
Stallpflicht für größere Haltungen
In dem betroffenen Gebiet gilt nach Auskunft der Veterinärabteilung eine Stallpflicht für Geflügelhaltungen über 350 Stück. Allerdings ist die Haltung in überdachten Außenbereichen, sogenannten Wintergärten, gestattet. Die größeren geflügelhaltenden Betriebe in Vorarlberg wurden über den Geflügelverband bereits über diese Neuregelung informiert, teilt Landesveterinär Norbert Greber mit.
Füttern und Tränken im Freien verboten
Zusätzlich ist das Füttern und Tränken von Geflügel im Freien verboten, um den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, die das Virus einschleppen, zu verhindern. Enten, Gänse und Hühner müssen voneinander getrennt werden.
Mit Desinfektionsmatten soll verhindert werden, dass Krankheitskeime mit den Schuhen in die Ställe gelangen. Zudem sind in den Risikogebieten die Herden laufend auf Krankheitssymptome zu kontrollieren. Plötzliche Legeleistungsrückgänge oder gehäufte Ausfälle sind meldepflichtig, teilt die Veterinärabteilung mit.