Die Kundinnen und Kunden werden aufgefordert, den Mürbteig nicht im rohen Zustand zu verzehren. Durch das Backen werden die Keime abgetötet und es besteht demnach keine Gesundheitsgefährdung bei fertigen Keksen. Der betroffene Mürbteig wurde nur in Vorarlberg verkauft. Produkte in anderen Bundesländern sind vom Rückruf nicht betroffen, da die Teige jeweils von regionalen Interspar-Bäckereien hergestellt werden.

Alle, die den „Interspar-Backstuben Mürbteig 600g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 06.11.2021 und 25.12.2021 in Vorarlberg gekauft haben, können das Produkt im nächstgelegenen Interspar zurückgeben und bekommen den Kaufpreis ohne Kaufbeleg rückerstattet.