Mittlerweile hat die BH fast alle Verstöße im Zusammenhang mit dem Bau der Weltcupstrecke in Lech/Zürs aufgearbeitet, erklärt der Bludenzer Bezirkshauptmann Harald Dreher. Nur zwei der zehn Verfahren sind noch offen. In diesen geht es um einen ohne Genehmigung errichteten Zufahrtsweg zur Liftstation. Aus Sicht der Beschuldigten ist es nur ein Viehtriebweg, der keine Genehmigung benötigt. Für die BH ist der Weg aber unter anderem zu breit, um als Viehtriebweg zu gelten. Sie sieht darin eine Zufahrtsstraße für Lkw und die hätte eben eine Genehmigung benötigt.
Insgesamt rund 75.000 Euro Strafe
Alles andere ist vonseiten der BH abgeschlossen. Wer genau beschuldigt ist und wie viel jeder dieser Beschuldigten zahlen muss, darf die Bezirkshauptmannschaft aber nicht preisgeben, erklärt Dreher. Was sie aber sagen darf, ist, dass es sich um mehrere beschuldigte Privatpersonen handelt, die in Summe rund 75.000 Euro Strafe zahlen müssen.
Die Beschuldigten haben aber immer noch die Möglichkeit, gegen die Strafbescheide vorzugehen. Die zwei Hauptbeschuldigten haben bereits Beschwerde gegen die Strafbescheide der Bezirkshauptmannschaft erhoben. Das bestätigt Bezirkshauptmann Harald Dreher. Nun geht es also in die zweite Instanz. Hier wird das Landesverwaltungsgericht in Bregenz entscheiden.